Fälligkeit der Grund- und Gewerbesteuer

Zum 15.05.2024 werden die 2. Raten der Grundsteuer sowie der Gewerbesteuer-Vorauszahlungen zur Zahlung fällig.
Wir bitten die Steuerschuldner um Beachtung.
Den Teilnehmern am SEPA-Lastschriftverfahren wird fristgerecht abgebucht.