Aktuelles

Neues aus dem Gemeinderat: Meldung vom 21. Juli 2026

Am Montag, den 20.07.2026 fand eine Gemeinderatssitzung statt, an der neben 15 Gemeinderätinnen und Gemeinderäte, sechs Bürgerinnen und Bürger teilnahmen.
 
Auf der Tagesordnung standen der Aufstellungsbeschluss für die Änderung des Bebauungsplans „Beim Röderberg, 1. Änderung“ mit Beschluss über die Offenlage sowie die Fortführung des Integrationsmanagement 2027. Anschließend wurde über die Vergabe von Bauleistungen für den Neubau Kindergarten Helmstadt, von Versorgungsleistungen Kindergarten Helmstadt sowie von die Kanalsanierung Siedlung Vier Morgen entschieden. Nach Beratung wurde das Projekt Errichtung eines Dreimärkers beendet. Zudem sprach sich der Gemeinderat für die Errichtung von E-Ladesäulen in der Ortsmitte aus. Danach wurde der Halbjahresbericht über die Entwicklung der Gemeindefinanzen vorgestellt und über die Thematik Trauungen in den Ortsteilen diskutiert. Für die Errichtung eines Einfamilienhauses mit Carport in der Hauptstraße sowie eines Stahlbalkons mit Überdachung in der Hausener Straße wurde jeweils das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
 
Aus dem Gemeinderat wurden unter anderem Fragen zur Pflege des Kreisverkehrs in Bargen, zur Freischneidung des Parkverbots vor der Feuerwehr sowie zur künftigen Klimatisierung kommunaler Gebäude gestellt.
 
Abschließend informierte die Verwaltung über die Erhöhung des Zuschusses an das Tierheim Sinsheim und Umgebung, die Ergebnisse der Verkehrstagesfahrt sowie die Sperrung der Kälbertshäuser Straße zu Beginn der Sommerferien aufgrund einer Fahrbahnabsenkung.

Pflegestützpunkt Rhein-Neckar-Kreis - Sprechstunde entfällt am 21.07.26 Meldung vom 20. Juli 2026

Die monatlichen Sprechstunden des Pflegestützpunktes Rhein-Neckar-Kreis in Helmstadt-Bargen finden jeden dritten Dienstag im Monat von 14.00 bis 16.00 Uhr im Rathaus statt. Es werden Fragen rund um das Thema Pflege, häusliche Situation, Unterstützungs- und Versorgungsangebote, Finanzierung u. a. beantwortet und Hilfestellungen gegeben. Die Beratung erfolgt neutral und unabhängig und ist kostenfrei.
Die nächste Sprechstunde findet am 25.08.2026 statt. Die Sprechstunde am 21.07.2026 entfällt krankheitsbedingt.
Ansprechpartnerin ist Frau Stefanie Fahrer. Um vorherige Terminvereinbarung unter der Tel. 06221-522 2622 oder per E-Mail: s.fahrer@rhein-neckar-kreis.de wird gebeten.

Hundekotbeutel nicht in der Natur entsorgen Meldung vom 05. März 2026

Leider werden im Umfeld des Neubaugebiets Asseläcker in Ortsteil Bargen immer wieder gefüllte Hundekotbeutel im Feld liegen gelassen.
Bitte beachten Sie: Beutel gehören nicht in die Natur, sondern in die bereitgestellten Mülleimer. Hundetütenspender und Mülleimer sind ausreichend vorhanden.
Auch hier sind aufmerksame Bürgerinnen und Bürger gefragt: Wer beobachtet, dass Beutel nicht korrekt entsorgt werden, kann dies dem Rathaus melden. Gemeinsam halten wir unser Umfeld sauber und lebenswert.

Vollsperrung Radweg Flinsbach-Helmstadt Meldung vom 03. März 2026

Der Ausbau der Erdgasleitung ist im Gemeindegebiet in vollem Gange. Zurzeit finden die Arbeiten verstärkt zwischen Flinsbach und Helmstadt statt.
Aus diesem Grund ist es unumgänglich, den Verbindungsweg/Radweg bis auf weiteres für den kompletten Verkehr zu sperren. 
Dies betrifft den Radverkehr sowie den landwirtschaftlichen Verkehr - ausgenommen davon ist der Baustellenverkehr. 
Es wird gebeten, den Bereich zu umfahren. Eine Umleitung ist nicht eingerichtet. Wir bitten um Beachtung!
Ihre Gemeindeverwaltung

KLiBA-Energieberatung Meldung vom 20. Juli 2026

Die nächste KLiBA-Beratung im Rathaus Helmstadt-Bargen, Rabanstraße 14, findet am Mittwoch, den 12.08.2026 von 14:00 bis 16:00 Uhr statt.
Einen Termin können Sie unter Tel. 06221/998750 oder E-Mail: info@kliba-heidelberg.de vereinbaren.
Nutzen Sie diese kostenfreie Serviceleistung Ihrer Kommune!
Bitte beachten Sie, dass aus organisatorischen Gründen nur Beratungen berücksichtigt werden können, die bis 16:00 Uhr des Vortages angemeldet wurden. Sollte bis 16:00 Uhr des Vortages keine Anmeldung vorliegen, wird die Energieberatung im Rathaus nicht stattfinden.

Wahlergebnis Landtagswahl Meldung vom 08. März 2026

Hundekot auf Gehwegen Meldung vom 05. März 2026

In der Schillerstraße im Ortsteil Bargen sowie im oberen Bereich der Epfenbacher Straße in Helmstadt wurde mehrfach beobachtet, dass auf dem Gehweg an derselben Stelle Hundekot liegen bleibt. Wir erinnern daran: Hundekot muss von den Haltern unverzüglich aufgesammelt werden. Hundetütenspender und Mülleimer stehen im Ortsgebiet an verschiedenen Stellen bereit.
Wer beobachtet, dass Hundebesitzer ihre Pflicht nicht erfüllen, kann dies dem Rathaus melden. Jede Meldung hilft, das Ortsgebiet sauber und lebenswert zu halten.

Neues Gaststättengesetz seit 01.01.2026 Meldung vom 20. Februar 2026

Seit dem 1. Januar 2026 gilt in Baden-Württemberg ein neues Gaststättengesetz. Ziel der Änderung ist es, den bürokratischen Aufwand bei Vereinsveranstaltungen zu reduzieren und die Organisation zu erleichtern.
Vereine, die im Rahmen von Feiern und Veranstaltungen alkoholische Getränke und/oder Speisen anbieten wollen, fallen künftig unter die Anzeigepflicht.
 
Die Anzeige muss spätestens 2 Wochen vor Beginn der Veranstaltung bei der Gemeindeverwaltung (gv-post@helmstadt-bargen.de) vorliegen und sollte folgende Angaben enthalten:

- Anlass der Veranstaltung
- Datum, Uhrzeit und Ort
- Name und Ansprechpartner/in mit Kontaktdaten
- Information, ob Alkohol ausgeschenkt wird

Der Vordruck für die Anzeige bei der Gemeinde kann von der Homepage der Gemeinde Helmstadt-Bargen heruntergeladen werden.

VHS – Erweiterungen unseres Angebotes Meldung vom 09. April 2026

Wir möchten unser Kurs-Angebot der VHS in der Außenstelle Helmstadt, Flinsbach und Bargen erweitern und freuen uns über neue Kursvorschläge in allen Bereichen, z.B. Kreatives, Ernährung, Gesundheit, Sprachen, IT, Kunst und Kultur etc., gerne als Vorträge, Kochabende oder mehrmals stattfindende Kurse. 
 Wir stehen künftigen Dozenten/ Dozentinnen gerne bei der Organisation tatkräftig zur Seite, z.B. bei der Suche nach Räumlichkeiten sowie die Weitergabe an die Hauptstelle der VHS in Sinsheim.
 Gerne können Sie uns auch „Kurswünsche“ einreichen - vielleicht finden wir auch darüber neue Übungsleiterinnen/ Übungsleiter und können ein größeres Kursangebot für unsere Gemeinde anbieten.
 
Informationen bei: Ellen Duba, Tel. 07263-912011 und Mail: ellen.duba@helmstadt-bargen.de

Fundsachen Meldung vom 03. März 2026

Beim Rathaus wurden zwei Motocross-Bikes sowie ein E-Bike als Fundsachen abgegeben.
Die rechtmäßigen Eigentümer werden gebeten, sich im Rathaus zu melden. Die Herausgabe erfolgt gegen Vorlage eines entsprechenden Eigentumsnachweises (z. B. Kaufbeleg).
Für Rückfragen stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Rathauses während der üblichen Öffnungszeiten gerne zur Verfügung.

🐕 Anmeldepflicht von Hunden Meldung vom 24. März 2026

Wenn Sie einen Hund halten, sind Sie verpflichtet, diesen bei der Gemeinde anzumelden und Hundesteuer zu entrichten.
Die Anmeldung hat innerhalb eines Monats nach Anschaffung des Hundes oder nach Zuzug zu erfolgen. Sie kann persönlich, schriftlich oder online vorgenommen werden. Entsprechende Formulare sowie der Onlineantrag stehen auf der Internetseite der Gemeinde Helmstadt-Bargen zur Verfügung.
Wir bitten alle Hundehalter und Hundehalterinnen dieser Verpflichtung nachzukommen.
Bitte beachten Sie, dass eine unterlassene Anmeldung eine Ordnungswidrigkeit darstellt und entsprechend geahndet werden kann.

Ankündigung von Kartierungsarbeiten Meldung vom 12. Februar 2026

Mikrozensus 2026 startet Meldung vom 04. März 2026

In Deutschlands größter Haushaltebefragung werden im Jahr 2026 im Südwesten 62.000 Haushalte zu ihren Lebensumständen befragt.

Im Rahmen des Mikrozensus werden seit dem 5. Januar 2026 wieder etwa 62.000 Haushalte durch das Statistische Landesamt Baden-Württemberg befragt. Seit seiner Einführung im Jahr 1957 erfasst der Mikrozensus wesentliche Daten wie Bildungsabschlüsse, Erwerbstätigkeit und den Familienstand. Die erteilten Auskünfte der Haushalte sind die Grundlage für vielfältige Auswertungen, Analysen und Meldungen zu den Lebensumständen der Menschen im Land. So wurde beispielsweise in der Pressemitteilung „Alleinlebende und Alleinerziehende besonders häufig von Armut gefährdet“ die Armutsgefährdung von Bevölkerungsgruppen thematisiert.
Neben jährlich wiederkehrenden Themen erfolgt auch die Abfrage wechselnder Inhalte. 2026 wird die Erhebung beispielsweise um Fragen zur Wohnsituation der Menschen ergänzt. Der Mikrozensus liefert somit auch Ergebnisse zu Fragen der Wohnkosten und der Barrierefreiheit der Wohnsitze in Baden-Württemberg. Die Ergebnisse der Erhebung bilden die Grundlage für politische, wirtschaftliche und soziale Entscheidungen des Bundes und der Länder. Sie sind somit für die Gestaltung zukünftiger gesellschaftlicher Entwicklungen von großer Wichtigkeit. Ein weiterer Aspekt, der in diesem Zusammenhang von entscheidender Bedeutung ist, ist die für viele Themen europaweite Vergleichbarkeit dieser Daten. Die Ergebnisse des Mikrozensus sind nicht nur für Politik und Verwaltung von Relevanz, sondern auch für die Öffentlichkeit und die Wissenschaft.
Um ein umfassendes Bild der Lebensrealitäten junger und älterer Menschen zu erhalten, ist die Teilnahme an der Befragung für alle Altersgruppen verpflichtend. Die Vertraulichkeit und der Schutz personenbezogener Daten sind fundamentale Prinzipien, die bei der Verarbeitung von Einzelangaben zwingend zu gewährleisten sind. Nach Eingang und Prüfung der Daten im Statistischen Landesamt erfolgt eine Anonymisierung. Dies bedeutet, dass es nicht mehr möglich ist, Rückschlüsse auf einzelne Personen zu ziehen.
Die Auswahl der Bezirke sowie der dort wohnenden Haushalte, aus denen die Stichprobe gebildet wird, erfolgt mithilfe eines mathematischen Zufallsverfahrens. In der Regel werden die ausgewählten Bezirke über einen Zeitraum von maximal vier aufeinanderfolgenden Jahren befragt. Die Haushalte, die zum jeweiligen Zeitpunkt in den Bezirken wohnen, erhalten ein Anschreiben vom Statistischen Landesamt Baden-Württemberg mit der Aufforderung zur Teilnahme an der Befragung. Das Anschreiben enthält die Zugangsdaten für die Meldung über das Internet. Die Zugangsdaten sind erforderlich, um sich auf der Website einzuloggen und die Meldung dort abzugeben. Es besteht alternativ zur Online-Meldung die Möglichkeit, die Auskunftspflicht durch ein Telefoninterview mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Statistischen Landesamtes oder das Ausfüllen eines Papierbogens zu erfüllen. Es genügt, wenn eine volljährige Person die Angaben für alle Haushaltsmitglieder abgibt.
Weitere Informationen
Neben dem Mikrozensus bieten auch die Laufenden Wirtschaftsrechnungen (LWR) umfassende Daten zu den Themen Shopping und Konsum der privaten Haushalte. Die LWR sind eine freiwillige Haushaltebefragung, bei der teilnehmende Haushalte einen Monat lang ihre Einnahmen und Ausgaben dokumentieren. Um die Repräsentativität für die Gesamtbevölkerung zu gewährleisten, werden insbesondere noch Haushalte gesucht, in denen der oder die Hauptverdienende selbstständig oder freiberuflich tätig ist sowie Mehrgenerationenhaushalte und Familien, in denen alle Kinder mindestens 18 Jahre alt sind. Die Teilnahme ist digital per App oder klassisch auf Papier möglich. Als Dankeschön für die vollständige Teilnahme gibt es eine Geldprämie von 90 Euro.

Weitere Informationen sowie das Teilnahmeformular sind online unter www.lwr.de verfügbar.
Themenseite Mikrozensus-Sonderseite“ Veröffentlichung: „Armutsgefährdung in Baden-Württemberg im Jahr 2024“ Monatsheftbeitrag: „Fortschreitende Digitalisierung des Alltags“ 9/2025
 
Kontakt Pressestelle
Tel.: +49 711 641-2451
E-Mail: pressestelle@stala.bwl.de

Bundesweite Gebührenerhöhung bei Personalausweisen: Meldung vom 20. Februar 2026

Seit dem 7. Februar 2026 gelten folgende bundesweit festgesetzte Gebühren für die Ausstellung von Personalausweisen. Die Anpassung erfolgt auf Grundlage einer Bundesverordnung und wurde am 6. Februar 2026 im Bundesgesetzblatt (BGBl) veröffentlicht.
 
Die Gebühren für den Personalausweis erhöhen sich wie folgt:
- Antragsstellende unter 24 Jahren: 27,60 Euro (bisher 22,80 Euro)
- Antragsstellende ab 24 Jahren: 46,00 Euro (bisher 37,00 Euro)

Wir bitten um Beachtung.