Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Gemeinde Helmstadt-Bargen ist bemüht, ihre Webseite in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für den offiziellen Internetauftritt www.helmstadt-bargen.de der Gemeinde Helmstadt-Bargen.

1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Webseite ist wegen der folgenden Ausnahmen teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.

2. Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

a)       Unvereinbarkeit mit § 10 Absatz 1 L-BGG        
Gescannte PDF-Dateien z.B. alte Satzungen können nicht barrierefrei zur Verfügung gestellt werden. Bei der Neuerstellung dieser Dokumente werden die Grundsätze der Barrierefreiheit jedoch angewendet.
 
b)       Unverhältnismäßige Belastung 
Eigens erstellte PDF-Dokumente können Inhalte enthalten, welche nicht vollständig barrierefrei zur Verfügung stehen. Bei der Neuerstellung dieser Dokumente werden die Grundsätze der Barrierefreiheit jedoch angewendet.
 
In die Webseite über Links oder iFrame eingebundene Inhalte von Dritten können nichtbarrierefreie Inhalte enthalten.

3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 01.09.2020 erstellt. Die Erklärung wurde zuletzt am 11.01.2024 überprüft.

4. Rückmeldung und Kontaktangaben

Etwaige Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen und Informationen über die von der Anwendung des § 10 Absatz 1 L-BGG ausgenommenen Inhalte können bei folgender Stelle eingeholt werden:

Gemeinde Helmstadt-Bargen, Internetbeauftragte Frau Höhn, Tel. 07263 9120-21  , Fax:  07263 9120-29,  E-Mail: gv-post@helmstadt-bargen.de

5. Schlichtungsverfahren
 
Wenn Sie der Meinung sind, dass diese Webseite nicht barrierefrei zugänglich ist, können Sie unsere in Ziffer 4 genannte Stelle oder Person darüber informieren.
 
Falls wir Ihnen nicht oder nicht zufriedenstellend innerhalb von vier Wochen ab Zugang Ihrer Anfrage antworten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums für Barrierefreiheit (LZ-BARR) wenden. Die Schlichtungsstelle erreichen Sie wie folgt:
 
Landeszentrum Barrierefreiheit
Schlichtungsstelle
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 123 39375
E-Mail: schlichtung@barrierefreiheit.bwl.de
Webseite: https://barrierefreiheit-bw.de/
 
Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich.
 
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.