Aktuelles

Sprechstunden des Forstrevierleiter fallen aus Meldung vom 07. Januar 2026

Die regelmäßigen Sprechstunden des Forstrevierleiters fallen krankheitsbedingt bis auf weiteres aus. In dringenden Fällen ist Herr Dörre per Mail unter T.Doerre@Rhein-Neckar-Kreis.de erreichbar.

Neue Öffnungszeiten im Rathaus Meldung vom 15. Dezember 2025

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
 
wir möchten Sie auf die neuen Öffnungszeiten des Rathauses aufmerksam machen.
Ab dem Jahreswechsel haben wir an einem weiteren Nachmittag in der Woche für Ihre Anliegen geöffnet:
 
Ab 05. Januar 2026:
 
Montag bis Freitag                            von 08:00 bis 12:00 Uhr
Montag                                              von 14:30 bis 16:30 Uhr
Mittwoch                                            von 14:00 bis 18:00 Uhr
 
Es können auch Termine außerhalb der Öffnungszeiten vereinbart werden.
 
Ihre Gemeindeverwaltung

Einladung zur öffentlichen Sitzung des Gemeinderates am Montag, 26. Januar 2026 um 19:00 Uhr im Bürgersaal des Rathauses Helmstadt, Rabanstr. 14 Meldung vom 23. Januar 2026

Tagesordnung:
 
1 Protokoll der letzten Sitzung
2 Bebauungsplan "SO Solarpark Wolfsloch" - Satzungsbeschluss
3 Bebauungsplan "Steggärten" - Offenlage
4 Beschluss über die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2026
5 Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen
6 Mehraufwand Einzelraumsteuerung der Heizung in der Gruseneck - Die Gemeinschaftsschule
7 Energetische Sanierung Halle in Bargen- Antrag im Rahmen des Bundesprogramms „Sanierung kommunaler Sportstätten“
8 Tagesordnung GVV-Sitzung
9 Landtagswahl 2026
10 Bauanträge
10.1 Abbruch eines Nebengebäudes und Wiederaufbau als Einfamilienhaus, Burggartenweg 1a
10.2 Abriss Wohnhaus inkl. Anbau, Rabanstr. 29
11 Bürgerfragen
12 Fragen des Gemeinderates
13 Bekanntgaben

Hierzu lade ich alle Bürgerinnen und Bürger ein.
Im Anschluss findet eine nichtöffentliche Sitzung statt.
 
Gerne können Sie sich auf unserer Homepage www.helmstadt-bargen.de im Ratsinformationssystem über die Tagesordnungspunkte informieren.
 
Mit freundlichen Grüßen
gez .Joachim Weschbach
Bürgermeister

Pflegestützpunkt Rhein-Neckar-Kreis Meldung vom 23. Januar 2026

Die monatlichen Sprechstunden des Pflegestützpunktes Rhein-Neckar-Kreis in Helmstadt-Bargen finden jeden dritten Dienstag im Monat von 14.00 bis 16.00 Uhr im Rathaus statt. Es werden Fragen rund um das Thema Pflege, häusliche Situation, Unterstützungs- und Versorgungsangebote, Finanzierung u. a. beantwortet und Hilfestellungen gegeben. Die Beratung erfolgt neutral und unabhängig und ist kostenfrei.
Die nächste Sprechstunde findet am 24. Februar 2026 statt.
Ansprechpartnerin ist Frau Stefanie Fahrer. Um vorherige Terminvereinbarung unter der Tel. 06221-522 2622 oder per E-Mail: s.fahrer@rhein-neckar-kreis.de wird gebeten.

Landesfamilienpass - Gutscheinkarten 2026 sind ab sofort erhältlich Meldung vom 16. Januar 2026

Mit dem Landesfamilienpass erhalten Kinder und ihre Begleitpersonen auch 2026 vergünstigten oder kostenlosen Eintritt zu vielen spannenden Ausflugszielen in ganz Baden-Württemberg.
Einen Landesfamilienpass können unter anderem Familien beantragen, die mit mindestens drei kindergeldberechtigenden Kindern (auch Pflege- oder Adoptivkindern) in einem Haushalt leben. Familien in besonderen Lebenslagen erhalten den Landesfamilienpass schon bei einem kinder- geldberechtigten Kind. Dadurch können auch Familien einen Landesfamilienpass erhalten, die mit einem schwerbehinderten Kind zusammenleben, die Kinderzuschlag bzw. Bürgergeld erhalten oder die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen.

Aktuelle Informationen – auch zu den jeweiligen Attraktionen und Angeboten – finden Sie online unter:
https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/soziales/familie/leistungen/landesfamilienpass

„Geh(t) doch! – Schulweg ohne Elterntaxi“: Landesweite Spannband-Aktion vor Schulen gestartet Meldung vom 04. Dezember 2025


Die Landesverkehrswacht Baden-Württemberg e.V., die Unfallkasse BW sowie das Land Baden-Württemberg setzen sich gegen die steigende Zahl von Elterntaxis ein
Die Erhöhung der Verkehrssicherheit im unmittelbaren Schulumfeld, die gezielte Förderung der Eigenständigkeit von Kindern auf dem Schulweg und vor allem die Sensibilisierung der Erziehungsverantwortlichen für die Gefahren von Elterntaxis sind die erklärten Ziele des landesweiten Projekts „Geh(t) doch! – Schulweg ohne Elterntaxi“. Der Startschuss zu dieser gemeinsamen Aktion von Landesverkehrswacht Baden-Württemberg e.V., Unfallkasse Baden-Württemberg, Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen, Ministerium für Verkehr sowie Ministerium für Kultus, Jugend und Sport fiel am 1. Dezember 2025 an der Teichwiesenschule in Korntal-Münchingen. In den kommenden Wochen werden rund 2.000 Banner in Baden-Württemberg für den sicheren Schulweg zu Fuß werben.
Immer mehr Eltern setzen auf das sogenannte Elterntaxi – und bringen ihre Kinder mit dem Auto direkt bis vor die Schultür. Dieses auf den ersten Blick praktische und gut gemeinte Fahrverhalten sorgt im Alltag für Stress, Chaos und vor allem für Gefahrensituationen auf dem Schulweg. Der dadurch verdichtete und unübersichtliche Verkehr direkt vor Bildungseinrichtungen schafft Unsicherheit und Unübersichtlichkeit. Kurzzeitiges Halten in zweiter Reihe, plötzliches Wenden oder das Ein- und Aussteigen im fließenden Verkehr stellen ein erhebliches Risiko dar. Die neue Aktion flankiert die Bemühungen des Landes Baden-Württemberg für mehr Verkehrssicherheit im Umkreis von Schulen.
„Der Schulweg zu Fuß ist für Kinder immer noch die beste Art, um zur Schule zu kommen. Mit unserer gemeinsamen Aktion appellieren wir nachdrücklich an die Eltern, die eigenständige Mobilität ihrer Kinder zu unterstützen“, sagt Burkhard Metzger, der Präsident der Landesverkehrswacht Baden-Württemberg e.V. „Weniger Elterntaxis bedeuten ein Plus an Sicherheit, denn gut eingeübte Schulwege fördern die Mobilitätsentwicklung der Kinder und ihre eigenständige Teilnahme am Straßenverkehr.“
Elke Zimmer, Staatssekretärin im Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg, betonte: „Ein eigenständiger und aktiver Schulweg ist ein wichtiger Schritt zu mehr Sicherheit, Selbstvertrauen und Bewegungsfreude unserer Kinder. Zu Fuß, mit dem Roller oder mit dem Fahrrad unterwegs zu sein bedeutet nicht nur Bewegung an der frischen Luft, sondern auch Begegnungen, kleine Abenteuer und wichtige Lernerfahrungen, die kein Elterntaxi ersetzen kann. Wenn wir als Erwachsene unseren Kindern diesen Freiraum geben, stärken wir ihr Selbstvertrauen und tragen gleichzeitig zu mehr Sicherheit vor den Schulen bei. Ich möchte alle Eltern ermutigen, ihren Kindern diesen Schritt zuzutrauen und sie auf dem Weg zur eigenständigen Mobilität zu begleiten. Genau dafür setzen wir uns auch mit dem Landesprogramm MOVERS – Aktiv zur Schule ein.“ Staatssekretär Volker Schebesta: „Die Initiative 'Geh(t) doch! – Schulweg ohne Elterntaxi' ist ein wichtiger Aufruf an alle Eltern, ihre Kinder zu ermutigen, den Schulweg zu Fuß zurückzulegen. Jedes Elterntaxi weniger bedeutet nicht nur mehr Sicherheit vor den Schulen, sondern fördert Bewegung und Selbstständigkeit unserer Kinder. Wir müssen gemeinsam daran arbeiten, dass der Schulweg zu Fuß wieder zur Regel wird, anstatt zur Ausnahme.“ Karin Hoffmann, Abteilungsleiterin Sicherheit und Gesundheit der UKBW: „Unser gesetzlicher Auftrag – als Unfallkasse Baden-Württemberg – sind sichere und gesunde Kitakinder sowie Schülerinnen und Schüler. Mit den Bannern wollen wir maßgeblich dazu beitragen, Eltern und auch Schüler zu motivieren, morgens das Auto stehen zu lassen und Elterntaxis sichtbar zu reduzieren. Unser Schulprojekt „Tag der Schülersicherheit“ zeigt, dass es viele unterschiedliche Möglichkeiten gibt, zu Fuß, mit dem Fahrrad oder dem ÖPNV sicher zur Schule zu kommen. Dafür qualifizieren wir Kinder frühestmöglich und auf spielerischer Weise, Spaß an Bewegung zu vermitteln. Damit prägen wir das Mobilitätsverhalten bereits im Kindesalter und machen sie fit für den Straßenverkehr!“

Reisigplatz Meldung vom 11. November 2025

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

seit dem 1. Oktober dürfen Hecken, Sträucher und Bäume wieder geschnitten werden. Aus diesem Grund wird der Reisigplatz auf dem Rohrbuckel wieder geöffnet, damit der Grünschnitt/ Reisig kostenfrei abgegeben werden kann. Die Zufahrt erfolgt über den Steinweg.
Es gibt keine konkreten Öffnungstage. Die Öffnung erfolgt nur nach vorheriger telefonsicher Absprache mit der Bauhofleitung. Bitte nehmen Sie dazu Kontakt mit unserem Bauhofleiter Herr Bali unter der Telefonnummer 0171-7754082 auf. Er wird Ihnen einen Termin nennen, an dem das Reisig angeliefert werden kann.

Besuch der Sternsinger im Rathaus Meldung vom 23. Januar 2026

"Schule statt Fabrik – Kinderarbeit bekämpfen und Bildung fördern", so lautet das Motto der diesjährigen Sternsingeraktion. Ein besonderer Blick geht nach Bangladesch, wo bereits kleine Kinder schon früh arbeiten müssen - häufig in Nähereien und Fabriken unter sehr ungesunden Bedingungen und bis zu 12 Stunden am Tag. Die Sternsinger machten auf die schwierigen Lebenssituationen vieler Kinder weltweit aufmerksam und dass die Chancen auf Schulbildung längst nicht überall auf der Welt gleich sind.
Im Rahmen der diesjährigen Sternsingeraktion besuchten die Sternsinger am Donnerstag, den 15.01.2026 unsere Gemeinde im Rathaus.
Rechnungsamtsleiter Jochen Leinberger und Hauptamtsleiter Florian Ohlheiser empfingen die festlich gekleideten Kinder herzlich. Herr Bürgermeister Weschbach musste leider sehr kurzfristig absagen, da er eine Autopanne hatte und nicht rechtzeitig im Rathaus sein konnte.
Die Sternsinger brachten den traditionellen Segen „Christus mansionem benedicat“ ins Rathaus und sangen ein Lied. Sie erklärten die Bedeutung der Aktion: Millionen Kinder müssen arbeiten, oft unter schwierigen Bedingungen und haben keinen Zugang zu Bildung. Die Sternsingeraktion setzt sich dafür ein, diesen Kindern durch Spenden eine bessere Zukunft zu ermöglichen.
Wir sind beeindruckt vom Engagement der Kinder und Jugendlichen und bedanken uns herzlich für ihren Einsatz. Wir freuen uns, dass so viele Kinder, Jugendliche und Erwachsene sich trotz des Wetters auf den Weg gemacht haben.
Wir bedanken uns herzlich für den Besuch und den Einsatz aller Beteiligten!
Ihre Gemeindeverwaltung
 
 

Förderprogramm „Baumschnitt-Streuobst“ Meldung vom 16. Januar 2026

Die Gemeinde Helmstadt-Bargen beteiligt sich seit mehreren Jahren am Förderprogramm „Baumschnitt-Streuobst“ und möchte auch in der neuen Förderperiode aktiv werden.
Wir möchten allen Grundstückseigentümern von Streuobstwiesen die Möglichkeit geben, an diesem Programm (wieder) teilzunehmen. Um das notwendige Baumschnittkonzept erstellen zu können bittet die Gemeindeverwaltung alle interessierten Streuobstwiesenbesitzer sich mit Frau Efe im Rathaus Helmstadt, Zimmer Nr. 14, Tel. 07263/9120 20 oder per E-Mail tina.efe@helmstadt-bargen.de in Verbindung zu setzen.
Folgende Voraussetzungen sind zu beachten um eine Förderung zu bekommen:
- Jeder beantragte Baum muss im beantragten Dreijahreszeitraum mindestens einmal geschnitten werden.
- Gefördert wird der fachgerechte Baumschnitt großkroniger, starkwüchsiger und in weiträumigem Abstand stehender Obstbäume ab dem 3. Standjahr mit einer Stammhöhe von mindestens 1,40 m im 
  Außenbereich.
- Die Förderung beträgt 18 Euro je Baum.
- Die Anzahl der geförderten Bäume, Obstart und die Flurstücknummer muss angegeben werden.
 
Wenn Sie am Förderprogramm teilnehmen möchten, teilen Sie uns bitte die Anzahl der Bäume unter Angabe der Flurstücknummer bis spätestens 06.02.2025 schriftlich mit.

Information der DEUTSCHEN BAHN AG wegen Bauarbeiten: Meldung vom 19. November 2025

Die Deutsche Bahn führt an der Bahnstrecke zwischen Neidenstein und Aglasterhausen Bauarbeiten zur Sicherung von Felshängen in folgenden Zeiträumen durch:
 
Tagsüber zwischen 7:00 Uhr und 19:00 Uhr vom 02.12.25 bis zum 12.12.25 und vom 07.01.2026 bis vs. Mitte Mai 2026, jeweils von montags bis sonntags.
Arbeiten in der Nacht sind nicht vorgesehen. Wir werden versuchen, die lärmintensiven Arbeiten bis Mitte März abzuschließen. 
 
Die Deutsche Bahn ist bemüht, die durch Baumaschinen entstehende Belastung gering zu halten und bittet die Anwohner, insbesondere in der „Wengertenstraße“ und „Heldestraße“ um Verständnis.

Geschwindigkeitsmessungen in Helmstadt-Bargen Meldung vom 08. September 2025

Aufgrund der Sperrung der Straße zwischen Neckarbischofsheim und Bernau wurden auf den Umleitungsstrecken im August 2025 mehr als zwei Wochen lang die Geschwindigkeiten der Kraftfahrzeuge an zwei verschiedenen Stellen in der Gemeinde gemessen und protokolliert:
Zum einen erfolgte die Messung im Ortsteil Flinsbach in der Bischofsheimer Straße ortseinwärts. Die Geschwindigkeit, die von 85% der Fahrzeuge nicht überschritten wurde (Wert „V85“), liegt hier bei 36 km/h, also deutlich unter der zugelassenen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Die Kennzahl V85 dient dazu, das tatsächliche Geschwindigkeitsverhalten der Fahrer zu verstehen und zu beurteilen, ob eine Geschwindigkeitsbegrenzung angemessen ist. Der V85-Wert repräsentiert ein typisches, aber nicht das schnellste Fahrverhalten auf einer Strecke. Die reine Durchschnittsgeschwindigkeit aller Kraftfahrzeuge lag hier nur bei 30 km/h, lediglich ein Spitzenreiter ist mit 84 km/h gemessen worden. Eine solche extreme Überschreitung der zugelassenen Höchstgeschwindigkeit verurteilen wir aufs Schärfste, da hier Leib und Leben anderer Verkehrsteilnehmer in besonderem Maße gefährdet werden.

Ebenso wurde im Ortsteil Helmstadt in der Steige die Fahrrichtung aus Richtung Heidäcker Siedlung kommend gemessen: bei dem dort geltenden Tempolimit von 30 km/h ergibt sich eine Geschwindigkeitsübertretung in 47% der Fälle: 85% der Fahrzeuge fuhren hier 37 km/h (= Wert V85), somit schneller als die zugelassene Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Die Gemeindeverwaltung hat daher das Aufstellen eines Blitzers beim Landratsamt beantragt. Es bleibt abzuwarten, ob diese Geschwindigkeitsüberschreitung als ausreichend beurteilt wird und dem Antrag entsprochen wird.

Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten Meldung vom 09. Januar 2026

Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Parteien, Wählergruppen usw.
Die Meldebehörde darf Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene in den sechs der Wahl oder Abstimmung vorangehenden Monaten Auskunft aus dem Melderegister über die in § 44 Abs. 1 Satz 1 bezeichneten Daten von Gruppen von Wahlberechtigten erteilen, soweit für deren Zusammensetzung das Lebensalter bestimmend ist. Die Geburtsdaten der Wahlberechtigten dürfen dabei nicht mitgeteilt werden. Die Person oder Stelle, der die Daten übermittelt werden, darf diese nur für die Werbung bei einer Wahl oder Abstimmung verwenden und hat sie spätestens einen Monat nach der Wahl oder Abstimmung zu löschen oder zu vernichten (Bundesmeldegesetz § 50 Abs. 1). Wer dies nicht möchte, hat das Recht, der Übermittlung seiner Daten zu widersprechen (Bundesmeldegesetz § 50 Abs. 5). Der Widerspruch kann bei der Gemeinde Helmstadt-Bargen, Rabanstr. 14, 74921 Helmstadt-Bargen, eingelegt werden. Bei einem Widerspruch werden die Daten nicht übermittelt. Der Widerspruch gilt bis zu seinem Widerruf.

Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Adressbuchverlage
Die Meldebehörde darf gemäß § 50 Abs. 3 Bundesmeldegesetz (BMG) Adressbuchverlagen zu allen Einwohnern, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, Auskunft erteilen über den Familiennamen, Vornamen, Doktorgrad und derzeitige Anschriften. Die übermittelten Daten dürfen nur für die Herausgabe von Adressbüchern (Adressenverzeichnisse in Buchform) verwendet werden.
Die betroffenen Personen, deren Daten übermittelt werden, haben das Recht, der Datenübermittlung zu widersprechen. Der Widerspruch kann bei der Gemeinde Helmstadt-Bargen, Rabanstr. 14, 74921 Helmstadt-Bargen, eingelegt werden. Bei einem Widerspruch werden die Daten nicht übermittelt. Der Widerspruch gilt bis zu seinem Widerruf.

Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an eine öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaft
Die Meldebehörde übermittelt die in § 42 Bundesmeldegesetz (BMG), § 6 des baden-württembergischen Ausführungsgesetzes zum Bundesmeldegesetz und § 18 Meldeverordnung aufgeführten Daten der Mitglieder einer öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft an die betreffenden Religionsgesellschaften. Die Datenübermittlung umfasst auch die Familienangehörigen (Ehegatten, minderjährige Kinder und die Eltern von minderjährigen Kindern), die nicht derselben oder keiner öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft angehören. Die Datenübermittlung umfasst zum Beispiel Angaben zu Vor- und Familiennamen, früheren Namen, Geburtsdatum und Geburtsort, Geschlecht oder derzeitigen Anschriften. Die Familienangehörigen haben gemäß § 42 Abs. 3 Satz 2 BMG das Recht, der Datenübermittlung zu widersprechen. Der Widerspruch gegen die Datenübermittlung verhindert nicht die Übermittlung von Daten, die für Zwecke des Steuererhebungsrechts benötigt werden. Diese Zweckbindung wird der öffentlich-rechtlichen Gesellschaft als Datenempfänger bei der Übermittlung mitgeteilt. Der Widerspruch kann bei der Gemeinde Helmstadt-Bargen, Rabanstr. 14, 74921 Helmstadt-Bargen, eingelegt werden. Der Widerspruch gilt bis zu seinem Widerruf.

Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr
Nach § 58 b des Soldatengesetzes können sich Frauen und Männer, die Deutsche im Sinne des Grundgesetzes sind, verpflichten, freiwilligen Wehrdienst zu leisten, sofern sie hierfür tauglich sind. Zum Zwecke der Übersendung von Informationsmaterial übermitteln die Meldebehörden dem Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr aufgrund § 58 c Absatz 1 Satz 1 des Soldatengesetzes jährlich bis zum 31. März folgende Daten zu Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr volljährig werden: Familiennamen, Vornamen und die gegenwärtige Anschrift. Die betroffenen Personen, deren Daten übermittelt werden, haben das Recht, der Datenübermittlung zu widersprechen. Der Widerspruch kann bei der Gemeinde Helmstadt-Bargen, Rabanstr. 14, 74921 Helmstadt-Bargen, eingelegt werden. Bei einem Widerspruch werden die Daten nicht übermittelt. Der Widerspruch gilt bis zu seinem Widerruf.

Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten aus Anlass von Alters- oder Ehejubiläen an Mandatsträger, Presse oder Rundfunk und gegen die Datenübermittlung an das Staatsministerium
Verlangen Mandatsträger, Presse oder Rundfunk Auskunft aus dem Melderegister über Alters- oder Ehejubiläen von Einwohnern, darf die Meldebehörde nach § 50 Abs. 2 Bundesmeldegesetz (BMG) Auskunft erteilen über Familiennamen, Vornamen, Doktorgrad, Anschrift sowie Datum und Art des Jubiläums. Altersjubiläen sind der 70. Geburtstag, jeder fünfte weitere Geburtstag und ab dem 100. Geburtstag jeder folgende Geburtstag; Ehejubiläen sind das 50. und jedes folgende Ehejubiläum. Die Meldebehörde übermittelt darüber hinaus gemäß § 12 der Meldeverordnung dem Staatsministerium zur Ehrung von Alters- und Ehejubilaren durch den Ministerpräsidenten Daten der Jubilarinnen und Jubilare aus dem Melderegister. Davon umfasst sind zum Beispiel der Familienname, Vornamen, Doktorgrad, Geschlecht, die Anschrift sowie das Datum und die Art des Jubiläums.
Die betroffenen Personen, deren Daten übermittelt werden, haben das Recht, der Datenübermittlung zu widersprechen. Der Widerspruch kann bei der Gemeinde Helmstadt-Bargen, Rabanstr. 14, 74921 Helmstadt-Bargen, eingelegt werden. Bei einem Widerspruch werden die Daten nicht übermittelt. Der Widerspruch gilt bis zu seinem Widerruf.

Vorabinformation zu Fahrplanänderungen - Bauarbeiten zwischen Meckesheim und Aglasterhausen vom 07.01. bis 07.03.2026 Meldung vom 19. Dezember 2025

Aufgrund einer längerfristigen Baumaßnahme zwischen Meckesheim und Aglasterhausen durch die DB InfraGO AG kommt es bei der Linie 8 vom 07.01. bis 07.03.2026 (täglich zwischen 08:00 bis 13:00 Uhr) zu Zugausfällen/ Schienenersatzverkehr. Wir bitten um Beachtung!

KLiBA-Energieberatung Meldung vom 09. Dezember 2025

Die nächste KLiBA-Beratung im Rathaus Helmstadt-Bargen, Rabanstraße 14, findet am Mittwoch, den 28.01.2026 von 14:00 bis 16:00 Uhr statt.
Einen Termin können Sie unter Tel. 06221/998750 oder E-Mail: info@kliba-heidelberg.de vereinbaren.
Nutzen Sie diese kostenfreie Serviceleistung Ihrer Kommune!
Bitte beachten Sie, dass aus organisatorischen Gründen nur Beratungen berücksichtigt werden können, die bis 16:00 Uhr des Vortages angemeldet wurden. Sollte bis 16:00 Uhr des Vortages keine Anmeldung vorliegen, wird die Energieberatung im Rathaus nicht stattfinden.

Bürgermeister Joachim Weschbach zum stellvertretenden Verbandsvorsitzenden der GVV Waibstadt gewählt Meldung vom 14. November 2025

Auf der jüngsten Sitzung des Gemeindeverwaltungsverbandes (GVV) Waibstadt im Sitzungssaal des Rathauses Waibstadt standen aufgrund der ausgeschiedenen Bürgermeister in Waibstadt und Helmstadt-Bargen Wahlen des Verbandes auf der Tagesordnung. Die Mitglieder der Versammlung wählten dabei Joachim Weschbach, Bürgermeister der Gemeinde Helmstadt-Bargen zum neuen stellvertretenden Vorsitzenden des Verbandes.
Bürgermeister Weschbach bedankte sich für das entgegengebrachte Vertrauen: „Ich freue mich sehr auf die neuen Aufgaben und die enge Zusammenarbeit mit dem neuen Verbandsvorsitzenden, Bürgermeister Boris Schmitt, welcher ebenfalls neu gewählt wurde, sowie den Kollegen der Mitgliedsgemeinden. Unser gemeinsames Ziel bleibt es, die Zukunft durch gebündelte Kräfte und Kooperationen aktiv und nachhaltig zu gestalten“.
Der GVV Waibstadt, dem die Gemeinden Epfenbach, Helmstadt-Bargen, Neckarbischofsheim, Neidenstein, Reichartshausen und Waibstadt angehören, dient der Stärkung gemeinsamer Verwaltungsaufgaben, der Entwicklung der Region sowie der Realisierung von Projekten, die eine einzelne Gemeinde alleine nicht stemmen kann.