Aktuelles

Neujahrsempfang der Gemeinde Helmstadt-Bargen Meldung vom 30. Januar 2026

Zahlreiche Bürgerinnen und Bürger sowie viele geladene Gäste folgten am vergangenen Freitag der Einladung der Gemeinde Helmstadt-Bargen zum Neujahrsempfang in der Schwarzbachhalle in Helmstadt. Unter den Anwesenden waren unter anderem der Landtagsabgeordnete Jan-Peter Röderer (SPD) sowie Bürgermeisterinnen und Bürgermeister aus den umliegenden Kommunen. Auch Vertreterinnen und Vertreter aus Wirtschaft, Polizei und der Mühlbachgruppe nahmen an der Veranstaltung teil. Musikalisch eröffnet wurde der Abend von der Feuerwehrkapelle, bevor Bürgermeister Joachim Weschbach die Gäste offiziell begrüßte. In seiner Ansprache ließ er das vergangene Jahr Revue passieren und gab zugleich einen Ausblick auf bevorstehende Projekte und die Herausforderungen der kommenden Monate. Dabei nannte er auch einige interessante Zahlen aus der Gemeinde: Die älteste Bürgerin Helmstadts ist derzeit 97 Jahre alt, während das jüngste Gemeindemitglied erst an Weihnachten 2025 geboren wurde. Für ein musikalisches Zwischenspiel sorgte der Gemischte Chor „Frohsinn“ Flinsbach, der erstmals unter der Leitung von Frau Klemm auftrat und zwei Stücke präsentierte. Ein Grußwort sprach Pfarrerin Sandra Stadler-Uibelhör. Ein besonderer Höhepunkt des Abends war die Ehrung engagierter Bürgerinnen und Bürger. Bürgermeister Weschbach zeichnete gemeinsam mit dem ersten stellvertretenden Bürgermeister Johannes Roß sowie den Ortsvorstehern Kai Leinberger (Flinsbach) und Benedikt Sommerauer (Bargen) zahlreiche Personen aus, die sich in besonderer Weise ehrenamtlich für die Gemeinde einsetzen. Geehrt wurden unter anderem erfolgreiche Sportlerinnen und Sportler, der Heimatverein Helmstadt e.V., langjährige Blutspenderinnen und Blutspender sowie Menschen mit besonderem kulturellem Engagement. Besonders hervorgehoben wurden das Team des ökumenischen Seniorencafés sowie Thomas Scholl von der Feuerwehr. Ebenfalls ausgezeichnet wurde der Chorleiter des MGV Eintracht 1881 Bargen e. V., Friedmann Buhl. Vor seiner Ehrung begeisterte er das Publikum mit zwei Liedern, darunter „Hoffnung“ von Peter Maffay. Zum Abschluss seines Auftritts sorgten Papierflugzeuge, die in die Menge flogen, für einen besonderen Moment. Zum Ausklang des Abends lud Bürgermeister Weschbach die Gäste zu einem gemütlichen Beisammensein mit Getränken und kleinen Snacks ein. Ein herzlicher Dank gilt dem Bauhof sowie den LandFrauen für die hervorragende Bewirtung.
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Wahlscheinantrag bequem per Internet oder QR-Code Meldung vom 23. Januar 2026

Zur Landtagswahl am 08.03.2026 können Wahlscheine neben den herkömmlichen
Beantragungsarten persönlich oder schriftlich (Telefax, E-Mail) auch durch sonstige
dokumentierbare Übermittlung in elektronischer Form beantragt werden (§ 19 Abs. 1
Landeswahlordnung).
Wir bieten für Sie zur Wahl die Beantragung eines Wahlscheines per Internet auf unserer Homepage
www.helmstadt-bargen.de  an. Beim Aufruf des Links Internetwahlschein
erhalten Sie ein Erfassungsformular für Ihre Antragsdaten. Ihnen steht es offen,
sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden zu lassen
Alternativ können Sie Ihren Wahlscheinantrag auch mit Ihrem Mobilgerät über den QR Code auf der
Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufrufen. Ihre Daten werden hier bereits angezeigt, beim
Familiennamen nur der Anfangsbuchstaben gefolgt von einem *. Sie erfassen nur Ihr Geburtsdatum
und bei Bedarf eine abweichende Versandanschrift.
Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung
übertragen. Sollten Ihre Antragsdaten nicht mit unserem dialogisierten Wählerverzeichnis
übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis.
Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen anschließend per DHL  / Amtsboten zugestellt.
Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen haben, können Sie auch formlos per E-Mail
an gv-post@helmstadt-bargen.de  einen Wahlschein beantragen. In diesem Fall müssen Sie Ihren
Familiennamen, Ihren Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Wohnanschrift angeben.
Bei Fragen zum Antragsverfahren wenden Sie sich bitte an Frau Ulrike Höhn Tel.: 07263-912021,
E-Mail: ulrike.hoehn@helmstadt-bargen.de

Neues aus dem Gemeinderat Meldung vom 30. Januar 2026

Die letzte Gemeinderatssitzung fand am Montag, den 26.01.2026 statt, an welcher 15 Gemeinderätinnen und Gemeinderäte sowie ca. 10 Zuhörerinnen und Zuhörer teilnahmen.
 
Auf der Tagesordnung stand unter anderem der Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan „SO Solarpark Wolfsloch“. Hierzu berichtete Herr Glup vom Stadtplanungsbüro Sternemann und Glup über die eingegangenen Stellungnahmen und Abwägungen. Zudem wurde die zweite Offenlage und Beteiligung Träger öffentlicher Belange zu dem geänderten Bebauungsplanentwurf „Steggärten“ nach intensiver Diskussion beschlossen. Die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2026 wurde vorgestellt und beschlossen. Auch über die Themen Annahme von Spenden, Schenkungen und Zuwendungen, Mehraufwand Einzelraumsteuerung der Heizung in der Gruseneck-Gemeinschaftsschule sowie die energetische Sanierung der Halle in Bargen im Rahmen des Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ wurde beraten und entschieden. Schließlich wurden die Wahlvorstände für die kommende Landtagswahl bekanntgegeben. Für die Bausachen Abbruch eines Nebengebäudes und Wiederaufbau als Einfamilienhaus im Burggartenweg sowie für die Ausnahme von der Veränderungssperre für den Abriss eines Wohnhauses in der Rabanstraße wurde das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Aus der Bevölkerung kamen u.a. Rückfragen zur Problematik des Bibers zwischen Bargen und Flinsbach und dem Sicherheitsrisiko für Radfahrer durch seine Tätigkeit, zu der Verkehrs- sowie Parksituation in der Kälbertshauser Straße und Hauptstraße. Der Gemeinderat erkundigte sich u.a. über den Stand der Verkehrstagesfahrten mit genauen Stellen, die Gefahrenpotenziale bieten, zu Schneeräumung und Streuung. Zudem wurde gebeten, auf die Steuerpflicht von Hunden hinzuweisen.

Sprechstunden des Forstrevierleiter fallen aus Meldung vom 07. Januar 2026

Die regelmäßigen Sprechstunden des Forstrevierleiters fallen krankheitsbedingt bis auf weiteres aus. In dringenden Fällen ist Herr Dörre per Mail unter T.Doerre@Rhein-Neckar-Kreis.de erreichbar.

Pflegestützpunkt Rhein-Neckar-Kreis Meldung vom 23. Januar 2026

Die monatlichen Sprechstunden des Pflegestützpunktes Rhein-Neckar-Kreis in Helmstadt-Bargen finden jeden dritten Dienstag im Monat von 14.00 bis 16.00 Uhr im Rathaus statt. Es werden Fragen rund um das Thema Pflege, häusliche Situation, Unterstützungs- und Versorgungsangebote, Finanzierung u. a. beantwortet und Hilfestellungen gegeben. Die Beratung erfolgt neutral und unabhängig und ist kostenfrei.
Die nächste Sprechstunde findet am 24. Februar 2026 statt.
Ansprechpartnerin ist Frau Stefanie Fahrer. Um vorherige Terminvereinbarung unter der Tel. 06221-522 2622 oder per E-Mail: s.fahrer@rhein-neckar-kreis.de wird gebeten.

Landesfamilienpass - Gutscheinkarten 2026 sind ab sofort erhältlich Meldung vom 16. Januar 2026

Mit dem Landesfamilienpass erhalten Kinder und ihre Begleitpersonen auch 2026 vergünstigten oder kostenlosen Eintritt zu vielen spannenden Ausflugszielen in ganz Baden-Württemberg.
Einen Landesfamilienpass können unter anderem Familien beantragen, die mit mindestens drei kindergeldberechtigenden Kindern (auch Pflege- oder Adoptivkindern) in einem Haushalt leben. Familien in besonderen Lebenslagen erhalten den Landesfamilienpass schon bei einem kinder- geldberechtigten Kind. Dadurch können auch Familien einen Landesfamilienpass erhalten, die mit einem schwerbehinderten Kind zusammenleben, die Kinderzuschlag bzw. Bürgergeld erhalten oder die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen.

Aktuelle Informationen – auch zu den jeweiligen Attraktionen und Angeboten – finden Sie online unter:
https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/soziales/familie/leistungen/landesfamilienpass

Reisigplatz Meldung vom 11. November 2025

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

seit dem 1. Oktober dürfen Hecken, Sträucher und Bäume wieder geschnitten werden. Aus diesem Grund wird der Reisigplatz auf dem Rohrbuckel wieder geöffnet, damit der Grünschnitt/ Reisig kostenfrei abgegeben werden kann. Die Zufahrt erfolgt über den Steinweg.
Es gibt keine konkreten Öffnungstage. Die Öffnung erfolgt nur nach vorheriger telefonsicher Absprache mit der Bauhofleitung. Bitte nehmen Sie dazu Kontakt mit unserem Bauhofleiter Herr Bali unter der Telefonnummer 0171-7754082 auf. Er wird Ihnen einen Termin nennen, an dem das Reisig angeliefert werden kann.

Besuch der Sternsinger im Rathaus Meldung vom 23. Januar 2026

"Schule statt Fabrik – Kinderarbeit bekämpfen und Bildung fördern", so lautet das Motto der diesjährigen Sternsingeraktion. Ein besonderer Blick geht nach Bangladesch, wo bereits kleine Kinder schon früh arbeiten müssen - häufig in Nähereien und Fabriken unter sehr ungesunden Bedingungen und bis zu 12 Stunden am Tag. Die Sternsinger machten auf die schwierigen Lebenssituationen vieler Kinder weltweit aufmerksam und dass die Chancen auf Schulbildung längst nicht überall auf der Welt gleich sind.
Im Rahmen der diesjährigen Sternsingeraktion besuchten die Sternsinger am Donnerstag, den 15.01.2026 unsere Gemeinde im Rathaus.
Rechnungsamtsleiter Jochen Leinberger und Hauptamtsleiter Florian Ohlheiser empfingen die festlich gekleideten Kinder herzlich. Herr Bürgermeister Weschbach musste leider sehr kurzfristig absagen, da er eine Autopanne hatte und nicht rechtzeitig im Rathaus sein konnte.
Die Sternsinger brachten den traditionellen Segen „Christus mansionem benedicat“ ins Rathaus und sangen ein Lied. Sie erklärten die Bedeutung der Aktion: Millionen Kinder müssen arbeiten, oft unter schwierigen Bedingungen und haben keinen Zugang zu Bildung. Die Sternsingeraktion setzt sich dafür ein, diesen Kindern durch Spenden eine bessere Zukunft zu ermöglichen.
Wir sind beeindruckt vom Engagement der Kinder und Jugendlichen und bedanken uns herzlich für ihren Einsatz. Wir freuen uns, dass so viele Kinder, Jugendliche und Erwachsene sich trotz des Wetters auf den Weg gemacht haben.
Wir bedanken uns herzlich für den Besuch und den Einsatz aller Beteiligten!
Ihre Gemeindeverwaltung
 
 

Förderprogramm „Baumschnitt-Streuobst“ Meldung vom 16. Januar 2026

Die Gemeinde Helmstadt-Bargen beteiligt sich seit mehreren Jahren am Förderprogramm „Baumschnitt-Streuobst“ und möchte auch in der neuen Förderperiode aktiv werden.
Wir möchten allen Grundstückseigentümern von Streuobstwiesen die Möglichkeit geben, an diesem Programm (wieder) teilzunehmen. Um das notwendige Baumschnittkonzept erstellen zu können bittet die Gemeindeverwaltung alle interessierten Streuobstwiesenbesitzer sich mit Frau Efe im Rathaus Helmstadt, Zimmer Nr. 14, Tel. 07263/9120 20 oder per E-Mail tina.efe@helmstadt-bargen.de in Verbindung zu setzen.
Folgende Voraussetzungen sind zu beachten um eine Förderung zu bekommen:
- Jeder beantragte Baum muss im beantragten Dreijahreszeitraum mindestens einmal geschnitten werden.
- Gefördert wird der fachgerechte Baumschnitt großkroniger, starkwüchsiger und in weiträumigem Abstand stehender Obstbäume ab dem 3. Standjahr mit einer Stammhöhe von mindestens 1,40 m im 
  Außenbereich.
- Die Förderung beträgt 18 Euro je Baum.
- Die Anzahl der geförderten Bäume, Obstart und die Flurstücknummer muss angegeben werden.
 
Wenn Sie am Förderprogramm teilnehmen möchten, teilen Sie uns bitte die Anzahl der Bäume unter Angabe der Flurstücknummer bis spätestens 06.02.2025 schriftlich mit.

Information der DEUTSCHEN BAHN AG wegen Bauarbeiten: Meldung vom 19. November 2025

Die Deutsche Bahn führt an der Bahnstrecke zwischen Neidenstein und Aglasterhausen Bauarbeiten zur Sicherung von Felshängen in folgenden Zeiträumen durch:
 
Tagsüber zwischen 7:00 Uhr und 19:00 Uhr vom 02.12.25 bis zum 12.12.25 und vom 07.01.2026 bis vs. Mitte Mai 2026, jeweils von montags bis sonntags.
Arbeiten in der Nacht sind nicht vorgesehen. Wir werden versuchen, die lärmintensiven Arbeiten bis Mitte März abzuschließen. 
 
Die Deutsche Bahn ist bemüht, die durch Baumaschinen entstehende Belastung gering zu halten und bittet die Anwohner, insbesondere in der „Wengertenstraße“ und „Heldestraße“ um Verständnis.

Geschwindigkeitsmessungen in Helmstadt-Bargen Meldung vom 08. September 2025

Aufgrund der Sperrung der Straße zwischen Neckarbischofsheim und Bernau wurden auf den Umleitungsstrecken im August 2025 mehr als zwei Wochen lang die Geschwindigkeiten der Kraftfahrzeuge an zwei verschiedenen Stellen in der Gemeinde gemessen und protokolliert:
Zum einen erfolgte die Messung im Ortsteil Flinsbach in der Bischofsheimer Straße ortseinwärts. Die Geschwindigkeit, die von 85% der Fahrzeuge nicht überschritten wurde (Wert „V85“), liegt hier bei 36 km/h, also deutlich unter der zugelassenen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Die Kennzahl V85 dient dazu, das tatsächliche Geschwindigkeitsverhalten der Fahrer zu verstehen und zu beurteilen, ob eine Geschwindigkeitsbegrenzung angemessen ist. Der V85-Wert repräsentiert ein typisches, aber nicht das schnellste Fahrverhalten auf einer Strecke. Die reine Durchschnittsgeschwindigkeit aller Kraftfahrzeuge lag hier nur bei 30 km/h, lediglich ein Spitzenreiter ist mit 84 km/h gemessen worden. Eine solche extreme Überschreitung der zugelassenen Höchstgeschwindigkeit verurteilen wir aufs Schärfste, da hier Leib und Leben anderer Verkehrsteilnehmer in besonderem Maße gefährdet werden.

Ebenso wurde im Ortsteil Helmstadt in der Steige die Fahrrichtung aus Richtung Heidäcker Siedlung kommend gemessen: bei dem dort geltenden Tempolimit von 30 km/h ergibt sich eine Geschwindigkeitsübertretung in 47% der Fälle: 85% der Fahrzeuge fuhren hier 37 km/h (= Wert V85), somit schneller als die zugelassene Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Die Gemeindeverwaltung hat daher das Aufstellen eines Blitzers beim Landratsamt beantragt. Es bleibt abzuwarten, ob diese Geschwindigkeitsüberschreitung als ausreichend beurteilt wird und dem Antrag entsprochen wird.

KLiBA-Energieberatung Meldung vom 29. Januar 2026

Die nächste KLiBA-Beratung im Rathaus Helmstadt-Bargen, Rabanstraße 14, findet am Mittwoch, den 25.02.2026 von 14:00 bis 16:00 Uhr statt.
Einen Termin können Sie unter Tel. 06221/998750 oder E-Mail: info@kliba-heidelberg.de vereinbaren.
Nutzen Sie diese kostenfreie Serviceleistung Ihrer Kommune!
Bitte beachten Sie, dass aus organisatorischen Gründen nur Beratungen berücksichtigt werden können, die bis 16:00 Uhr des Vortages angemeldet wurden. Sollte bis 16:00 Uhr des Vortages keine Anmeldung vorliegen, wird die Energieberatung im Rathaus nicht stattfinden.

Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten Meldung vom 09. Januar 2026

Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Parteien, Wählergruppen usw.
Die Meldebehörde darf Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene in den sechs der Wahl oder Abstimmung vorangehenden Monaten Auskunft aus dem Melderegister über die in § 44 Abs. 1 Satz 1 bezeichneten Daten von Gruppen von Wahlberechtigten erteilen, soweit für deren Zusammensetzung das Lebensalter bestimmend ist. Die Geburtsdaten der Wahlberechtigten dürfen dabei nicht mitgeteilt werden. Die Person oder Stelle, der die Daten übermittelt werden, darf diese nur für die Werbung bei einer Wahl oder Abstimmung verwenden und hat sie spätestens einen Monat nach der Wahl oder Abstimmung zu löschen oder zu vernichten (Bundesmeldegesetz § 50 Abs. 1). Wer dies nicht möchte, hat das Recht, der Übermittlung seiner Daten zu widersprechen (Bundesmeldegesetz § 50 Abs. 5). Der Widerspruch kann bei der Gemeinde Helmstadt-Bargen, Rabanstr. 14, 74921 Helmstadt-Bargen, eingelegt werden. Bei einem Widerspruch werden die Daten nicht übermittelt. Der Widerspruch gilt bis zu seinem Widerruf.

Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Adressbuchverlage
Die Meldebehörde darf gemäß § 50 Abs. 3 Bundesmeldegesetz (BMG) Adressbuchverlagen zu allen Einwohnern, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, Auskunft erteilen über den Familiennamen, Vornamen, Doktorgrad und derzeitige Anschriften. Die übermittelten Daten dürfen nur für die Herausgabe von Adressbüchern (Adressenverzeichnisse in Buchform) verwendet werden.
Die betroffenen Personen, deren Daten übermittelt werden, haben das Recht, der Datenübermittlung zu widersprechen. Der Widerspruch kann bei der Gemeinde Helmstadt-Bargen, Rabanstr. 14, 74921 Helmstadt-Bargen, eingelegt werden. Bei einem Widerspruch werden die Daten nicht übermittelt. Der Widerspruch gilt bis zu seinem Widerruf.

Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an eine öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaft
Die Meldebehörde übermittelt die in § 42 Bundesmeldegesetz (BMG), § 6 des baden-württembergischen Ausführungsgesetzes zum Bundesmeldegesetz und § 18 Meldeverordnung aufgeführten Daten der Mitglieder einer öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft an die betreffenden Religionsgesellschaften. Die Datenübermittlung umfasst auch die Familienangehörigen (Ehegatten, minderjährige Kinder und die Eltern von minderjährigen Kindern), die nicht derselben oder keiner öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft angehören. Die Datenübermittlung umfasst zum Beispiel Angaben zu Vor- und Familiennamen, früheren Namen, Geburtsdatum und Geburtsort, Geschlecht oder derzeitigen Anschriften. Die Familienangehörigen haben gemäß § 42 Abs. 3 Satz 2 BMG das Recht, der Datenübermittlung zu widersprechen. Der Widerspruch gegen die Datenübermittlung verhindert nicht die Übermittlung von Daten, die für Zwecke des Steuererhebungsrechts benötigt werden. Diese Zweckbindung wird der öffentlich-rechtlichen Gesellschaft als Datenempfänger bei der Übermittlung mitgeteilt. Der Widerspruch kann bei der Gemeinde Helmstadt-Bargen, Rabanstr. 14, 74921 Helmstadt-Bargen, eingelegt werden. Der Widerspruch gilt bis zu seinem Widerruf.

Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr
Nach § 58 b des Soldatengesetzes können sich Frauen und Männer, die Deutsche im Sinne des Grundgesetzes sind, verpflichten, freiwilligen Wehrdienst zu leisten, sofern sie hierfür tauglich sind. Zum Zwecke der Übersendung von Informationsmaterial übermitteln die Meldebehörden dem Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr aufgrund § 58 c Absatz 1 Satz 1 des Soldatengesetzes jährlich bis zum 31. März folgende Daten zu Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr volljährig werden: Familiennamen, Vornamen und die gegenwärtige Anschrift. Die betroffenen Personen, deren Daten übermittelt werden, haben das Recht, der Datenübermittlung zu widersprechen. Der Widerspruch kann bei der Gemeinde Helmstadt-Bargen, Rabanstr. 14, 74921 Helmstadt-Bargen, eingelegt werden. Bei einem Widerspruch werden die Daten nicht übermittelt. Der Widerspruch gilt bis zu seinem Widerruf.

Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten aus Anlass von Alters- oder Ehejubiläen an Mandatsträger, Presse oder Rundfunk und gegen die Datenübermittlung an das Staatsministerium
Verlangen Mandatsträger, Presse oder Rundfunk Auskunft aus dem Melderegister über Alters- oder Ehejubiläen von Einwohnern, darf die Meldebehörde nach § 50 Abs. 2 Bundesmeldegesetz (BMG) Auskunft erteilen über Familiennamen, Vornamen, Doktorgrad, Anschrift sowie Datum und Art des Jubiläums. Altersjubiläen sind der 70. Geburtstag, jeder fünfte weitere Geburtstag und ab dem 100. Geburtstag jeder folgende Geburtstag; Ehejubiläen sind das 50. und jedes folgende Ehejubiläum. Die Meldebehörde übermittelt darüber hinaus gemäß § 12 der Meldeverordnung dem Staatsministerium zur Ehrung von Alters- und Ehejubilaren durch den Ministerpräsidenten Daten der Jubilarinnen und Jubilare aus dem Melderegister. Davon umfasst sind zum Beispiel der Familienname, Vornamen, Doktorgrad, Geschlecht, die Anschrift sowie das Datum und die Art des Jubiläums.
Die betroffenen Personen, deren Daten übermittelt werden, haben das Recht, der Datenübermittlung zu widersprechen. Der Widerspruch kann bei der Gemeinde Helmstadt-Bargen, Rabanstr. 14, 74921 Helmstadt-Bargen, eingelegt werden. Bei einem Widerspruch werden die Daten nicht übermittelt. Der Widerspruch gilt bis zu seinem Widerruf.

Vorabinformation zu Fahrplanänderungen - Bauarbeiten zwischen Meckesheim und Aglasterhausen vom 07.01. bis 07.03.2026 Meldung vom 19. Dezember 2025

Aufgrund einer längerfristigen Baumaßnahme zwischen Meckesheim und Aglasterhausen durch die DB InfraGO AG kommt es bei der Linie 8 vom 07.01. bis 07.03.2026 (täglich zwischen 08:00 bis 13:00 Uhr) zu Zugausfällen/ Schienenersatzverkehr. Wir bitten um Beachtung!

Bürgermeister Joachim Weschbach zum stellvertretenden Verbandsvorsitzenden der GVV Waibstadt gewählt Meldung vom 14. November 2025

Auf der jüngsten Sitzung des Gemeindeverwaltungsverbandes (GVV) Waibstadt im Sitzungssaal des Rathauses Waibstadt standen aufgrund der ausgeschiedenen Bürgermeister in Waibstadt und Helmstadt-Bargen Wahlen des Verbandes auf der Tagesordnung. Die Mitglieder der Versammlung wählten dabei Joachim Weschbach, Bürgermeister der Gemeinde Helmstadt-Bargen zum neuen stellvertretenden Vorsitzenden des Verbandes.
Bürgermeister Weschbach bedankte sich für das entgegengebrachte Vertrauen: „Ich freue mich sehr auf die neuen Aufgaben und die enge Zusammenarbeit mit dem neuen Verbandsvorsitzenden, Bürgermeister Boris Schmitt, welcher ebenfalls neu gewählt wurde, sowie den Kollegen der Mitgliedsgemeinden. Unser gemeinsames Ziel bleibt es, die Zukunft durch gebündelte Kräfte und Kooperationen aktiv und nachhaltig zu gestalten“.
Der GVV Waibstadt, dem die Gemeinden Epfenbach, Helmstadt-Bargen, Neckarbischofsheim, Neidenstein, Reichartshausen und Waibstadt angehören, dient der Stärkung gemeinsamer Verwaltungsaufgaben, der Entwicklung der Region sowie der Realisierung von Projekten, die eine einzelne Gemeinde alleine nicht stemmen kann.