Aktuelles

Wahlergebnis zur Bürgermeisterwahl am 01.06.2025 Meldung vom 01. Juni 2025

Über nachfolgenden Link können Sie das Wahlergebnis zur Bürgermeisterwahl direkt einsehen:

Wahlergebnis

Biotopverbundplanung GVV Waibstadt Meldung vom 20. Juni 2025

Sehr geehrte Damen und Herren,
derzeit beschäftigt sich das Büro Bioplan aus Heidelberg mit der Erarbeitung einer Biotopverbundplanung für die Gemarkungsfläche des GVV Waibstadt. Die sechs Gemeinden des GVV Waibstadt sind nicht nur mit einer besonders schönen, sondern auch mit einer vielfältigen Natur- und Kulturlandschaft versehen, welche es zu schützen und zu fördern gilt.
Die Biotopverbundplanung zielt vorrangig auf den Verbund wertvoller Lebensräume im Offenland und an Gewässern sowie auf die Förderung von gefährdeten Tierarten auf der Gemarkungsfläche und seiner näheren Umgebung ab. Hierfür werden konkrete Maßnahmen geplant, die schließlich gemeinsam mit den Gemeindeverwaltungen und Bürger:innen, besonders aber mit den ortsansässigen Landwirten umgesetzt werden sollen. Für eine zielgerichtete Planung, aber vor allem auch für eine erfolgreiche Umsetzung der Maßnahmen, würden wir uns über Ihre Mithilfe freuen. Naturschutzfachlich wertvolle Maßnahmen werden im Zuge einer Biotopverbundplanung gefördert. Da wir uns aktuell am Anfang der Planung befinden, möchten wir Sie herzlich zu einer ersten Auftakt- und Informationsveranstaltung bezüglich der Biotopverbundplanung für den GVV Waibstadt einladen. Einladungzur„Öffentlichen Informationsveranstaltung“für die Biotopverbundplanung GVV Waibstadtdurch das Fachbüro BIOPLAN Gesellschaft für Landschaftsökologie und UmweltplanungMittwoch, 02.07.2025 um 19:00 UhrWo? Stadthalle Waibstadt Jahnstraße 974915 Waibstadt Keine Anmeldung erforderlich! Wir möchten Sie über die Ziele der Biotopverbundplanung und über Mitwirkungsmöglichkeiten informieren, sodass eine funktionale Biotopverbundplanung entwickelt werden kann. Falls Sie sich bereits über das Thema informieren möchten, können Sie dies unter anderem über nachfolgenden Link tun:https://um.baden-wuerttemberg.de/de/umwelt-natur/biologische-vielfalt-und-mensch/biotopverbund

Stadtradeln 2025 Meldung vom 20. Juni 2025

 Zum diesjährigen Stadtradeln 2025 (Aktionszeitraum 29.06. bis 19.07.2025) sind wieder alle Bürgerinnen und Bürger, Schülerinnen und Schüler sowie Pendlerinnen und Pendler aufgerufen, 21 Tage lang möglichst viele Alltagswege mit dem Rad zurückzulegen und dabei Kilometer für die Kommunen sowie den Landkreis zu sammeln. Mit der kostenfreien Stadtradeln-App können Teilnehmende die geradelten Strecken bequem über GPS tracken und so ihrem Team sowie ihrer Gemeinde Helmstadt-Bargen gutschreiben.

Bereits jetzt können sich Teams und Radelnde entweder neu registrieren oder die Anmeldedaten aus dem Vorjahr nutzen (wenn Passwort vergessen, dann neues zusenden lassen): https://www.stadtradeln.de/registrieren. Weiterhin wird auch die Erfassung der geradelten Kilometer analog durch Abgabe des Stadtradeln-Flyers im Rathaus möglich sein.

Bei Fragen melden Sie sich gerne an die Gemeindeverwaltung, Juliane Mertens, telefonisch (vormittags) Tel. 07263 - 9120-34 oder per E-Mail juliane.mertens@helmstadt-bargen.de.

Rathaus und Bauhof geschlossen Meldung vom 13. Juni 2025

Wir möchten die Bürgerinnen und Bürger darauf aufmerksam machen, dass Rathaus und Bauhof am Freitag, den 20. Juni 2025 (Brückentag) sowie am Freitag, den 27. Juni 2025 (Betriebsausflug) geschlossen sind. Wir bitten um Beachtung!

Hinweis zur bevorstehenden Reisezeit – rechtzeitig Ausweisdokumente beantragen! Meldung vom 17. April 2025

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

bitte denken Sie rechtzeitig daran, Ihren Personalausweis oder Reisepass zu überprüfen und – falls nötig – neu zu beantragen.
Gerade zur Hauptreisezeit kann es bei der Ausstellung von Reisepässen zu längeren Wartezeiten kommen.
Beantragen Sie Ihre Reisedokumente daher am besten frühzeitig, damit Sie entspannt in den Urlaub starten können.

Ihr Bürgerbüro Helmstadt-Bargen

Einladung zur öffentlichen Sitzung des Gemeinderates Meldung vom 20. Juni 2025

Am Montag, den 23.06.2025 findet um 19:00 Uhr im Bürgersaal des Rathauses Helmstadt, Rabanstr. 14, eine öffentliche Sitzung des Gemeinderates statt.
 
Tagesordnung:
1. Protokoll der letzten Sitzung
2.Bekanntgaben aus nichtöffentlichen Sitzungen
3. Flurneuordnungsverfahren Flinsbach-West
4. Bebauungsplan "SO Photovoltaik Talweg" - Satzungsbeschluss
5. Abschluss Überarbeitung Lärmaktionsplan 2025
6. Änderung der Feuerwehr-Entschädigungssatzung
7. Änderung der Feuerwehr-Kostenersatzsatzung
8. Zustimmung zur Vollmitgliedschaft der Gemeinde Binau bei der WVG Mühlbach
9. Verpflichtung des neu gewählten Bürgermeisters
10. Festlegung der Besoldung des neu gewählten Bürgermeisters
11. Fahrplanänderung Palatina
12. Vergabe zur Beschaffung eines neuen Bauhoffahrzeuges (Teleskopradlader)
13. Vergabe Trockenbauarbeiten Verwaltungsstelle Flinsbach
14. Unterstützung des Leader-Projektes "Mehrgenerationenplatz Flinsbach"
15. Bauanträge
15.1.    Bauvoranfrage zur Errichtung einer Mehrzweckhalle, Steggärten
15.2.    Nachtragsbaugesuch Anbau Wintergarten, Kälbertshäuser Str. 11
15.3.    Errichtung einer Garage in Holzständerbauweise an bestehendes Wohnhaus, Klostergasse 14
16. Bürgerfragen
17. Fragen des Gemeinderates
18. Bekanntgaben
18.1.    Kenntnisgabeverfahren Teilabbruch, Aufstockung und Erweiterung eines Einfamilienhauses, Schmerlaibstr. 5
18.2.    Kenntnisgabeverfahren Flst.-Nr. 7790 Asseläcker
 
Hierzu lade ich alle Bürgerinnen und Bürger herzlich ein.

Im Anschluss findet eine nicht öffentliche Sitzung statt.

Mit freundlichen Grüßen
gez. Wolfgang Jürriens
Bürgermeister

Deutschen ASC-Schnauferl-Rallye 2025 Meldung vom 09. Juni 2025

Der Allgemeine Schnauferl- Club Deutschland e.V. lädt zur Internationalen Deutschen ASC-Schnauferl-Rallye 2025 ein. Die Rallye findet in den idyllisch gelegenen Gebieten zwischen Rhein und Neckar statt. Die Teams fahren durch den Kraichgau und in der Kurpfalz, sie streifen dabei auch den südlichen Odenwald. Der Veranstalter, die ASC-Traditionslandesgruppe, älteste der 16 bestehenden Landesgruppen, hat für die Teilnehmer vor allem verkehrsberuhigte Strecken ausgewählt, die zudem viele und schöne geschichtsträchtige Erinnerungen wecken. Die Fahrregion ist Heimat von Bertha und Carl Benz und auch der Firmen wie Audi, Daimler, Mercedes-Benz und Porsche, die dort zuhause sind oder waren.   Das interessierte Zuschauerpublikum kann bei sommerlichem Wetter am Start und Ziel im Technik Museum Sinsheim sowie auf den touristischen Strecken eine Palette eindrucksvoller und historisch bedeutender Klassiker vieler Epochen erleben und bestaunen.   Die Traditionslandesgruppe hat sich vorgenommen, für die Schnauferl-Familie im 125. Jubiläumsjahr ein großes und buntes Familienfest mit bis zu 125 Fahrzeugen aller Epochen der Automobilität zu organisieren und auch den Zuschauern entlang der Strecken eine Vielfalt von attraktiven und teils auch sehr seltenen Fahrzeugen zu präsentieren.   Die Bandbreite dieser automobilen Preziosen reicht von den 1-Zylinder-Wagen aus dem 19. Jahrhundert mit ein bis drei PS bis hin zu den Oldtimern aus den 70er und 80er Jahren.   Zudem wird auch die erste Tankstelle der Welt angefahren, die Stadtapotheke in Wiesloch, in der einst Bertha Benz für ihre Weiterfahrt von Mannheim nach Pforzheim Ligroin kaufen konnte. Vor dieser Apotheke wird das Betanken von Veteranenfahrzeugen und Oldtimern zu gegebenen Anlässen noch immer auf historische Art und Weise wahrlich zelebriert, so auch im Rahmen der 68. Internationalen Deutschen ASC-Schnauferl Rallye.   Die Fahrstrecke ist am Freitag und Samstag in 2 Routen unterteilt, Route A für die ältesten Fahrzeuge, die nur schwerlich Steigungen bewältigen können, und Route B für die Oldtimer aus den 70er und 80er Jahren.
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Hundekot auf Gehwegen, Spielplätzen und Rasenflächen – verantwortungsvoll handeln Meldung vom 28. Mai 2025


Es häufen sich wieder die Beschwerden über Verunreinigungen mit Hundekot. Bedauerlicherweise sind nach wie vor auf und neben Wegen, in Vorgärten und besonders ärgerlich auf Spielplätzen, Hinterlassenschaften von Hunden zu sehen und zu riechen. 
 
Das Ordnungsamt weist deshalb erneut auf die verbindlichen Vorschriften der Polizeiverordnung der Gemeinde Helmstadt-Bargen hin: Der Halter oder Führer eines Hundes hat dafür zu sorgen, dass dieser seine Notdurft nicht auf Gehwegen, in Grün- und Erholungsanlagen oder in fremden Vorgärten verrichtet. Dennoch dort abgelegter Hundekot ist unverzüglich zu beseitigen.

Verstöße gegen diese Vorschrift können und werden mit einem Bußgeld geahndet! Wir werden künftig verstärkt auf die Einhaltung der Vorschriften achten.

Die nochmalige Bitte an alle Hundehalterinnen und -halter: Bitte beseitigen Sie die Hinterlassenschaften Ihres Hundes umgehend und benutzen Sie die Kotbeutel aus den aufgestellten Hundetoiletten! Mit der Freude, einen Hund zu besitzen, gehört auch die Verantwortung, für seine Hinterlassenschaften zu sorgen. Indem Sie die Hinterlassenschaften Ihres Hundes verantwortungsvoll handhaben, tragen Sie zu einer sauberen Umwelt sowie einem guten sozialen Miteinander bei. 


Ist Ihr Hund angemeldet?
Es ist wichtig, dass Hunde ordnungsgemäß angemeldet sind, um sicherzustellen, dass sie in der Gemeinde registriert sind und die entsprechenden Vorschriften eingehalten werden. Eine Anmeldung hilft auch, die Sicherheit und das Wohlbefinden der Tiere zu gewährleisten. Wenn Sie Fragen zur Anmeldung Ihres Hundes haben oder Informationen zu den erforderlichen Schritten benötigen, wenden Sie sich bitte ans Rathaus.

Sanierung Brücke Staxstraße Meldung vom 19. Mai 2025

Bei der Sanierung der Staxstr. Brücke kommt es bedauerlicher Weise zu Verzögerungen.
Das Bauunternehmen, welches den Zuschlag für die Sanierung bekam und die Arbeiten begonnen hat, entspricht nicht unseren Vorstellungen.
Aus diesem Grund wurden die Arbeiten eingestellt und wir haben ein anderes Unternehmen beauftragt. Die Arbeiten werden am 10.06.25 wieder aufgenommen.
Solange wird der Bereich, der schon ausgekoffert wurde, mit Schotter aufgefüllt, sodass eine Überfahrt für die Anwohner bis zur Wiederaufnahme der Arbeiten gegeben ist.
Wir bedauern die Verzögerung und Unannehmlichkeiten. Wir setzen alles daran, die Bauarbeiten zügig zu Ende zu bringen.

Neues aus dem Gemeinderat Meldung vom 09. Mai 2025

Die letzte Gemeinderatsitzung fand am Montag, den 05.05.2025 statt, an welcher dreizehn Zuhörerinnen und Zuhörer teilnahmen. Auf der Tagesordnung standen unter anderem der Satzungsbeschluss für die 2. Änderung des Bebauungsplanes Schmerlaib. Hierzu berichtete Herr Bergmann vom Büro IFK aus Mosbach über die eingegangenen Stellungnahmen und Abwägungen.
Der Gemeinderat legte die weiteren Regulatorien zur Bürgermeisterwahl fest und wählte Personen in den Gemeindewahlausschuss nach. So wurde u.a. beschlossen, keinem Kandidaten kommunale Räumlichkeiten zur Verfügung zu stellen und die Anzahl der Plakate auf maximal 15 Stück und die der Infostände je Ortsteil auf maximal vier Termine festzulegen.Anschließend vergab der Gemeinderat Tiefbauarbeiten für Anschlussleitungen und Fundamente in der Bahnhofstraße und stimmte den Bauanträgen für einen Neubau eines Wohnhauses in den Asseläckern 84 und der Errichtung einer Dachgaube in der Asbacher Str. 21 zu.Aus der Bevölkerung kam eine Rückfrage zum Thema Hundegebell in der Mittagsruhe.Der Gemeinderat erkundigte sich u.a. nach dem Wohnwagen an der L530, informierte über Straßenschäden in der Asbacher Str. und Lärmbeschwerden.Die Gemeindeverwaltung informierte und gratulierte dem Ortschaftsrat Flinsbach zu einer Förderzusage in Höhe von ca. 15.000 € aus Mitteln des Leader-Regionalbudget für die Umgestaltung des Bolzplatzes Flinsbach.

Pflegestützpunkt Rhein-Neckar-Kreis Meldung vom 18. Juni 2025

Die monatlichen Sprechstunden des Pflegestützpunktes Rhein-Neckar-Kreis in Helmstadt-Bargen finden jeden dritten Dienstag im Monat von 14.00 bis 16.00 Uhr im Rathaus statt. Es werden Fragen rund um das Thema Pflege, häusliche Situation, Unterstützungs- und Versorgungsangebote, Finanzierung u. a. beantwortet und Hilfestellungen gegeben. Die Beratung erfolgt neutral und unabhängig und ist kostenfrei.
Die nächste Sprechstunde findet am 15. Juli 2025 statt.
Ansprechpartnerin ist Frau Stefanie Fahrer. Um vorherige Terminvereinbarung unter der Tel. 06221-522 2622 oder per E-Mail: s.fahrer@rhein-neckar-kreis.de wird gebeten

Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) Meldung vom 06. Juni 2025

Ausschreibung Jahresprogramm 2026 Das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) hat das Jahresprogramm 2026 zum Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) mit Bekanntmachung vom 23. Mai 2025 im Staatsanzeiger ausgeschrieben.

Das ELR
Mit dem ELR bietet das Land Baden-Württemberg ein umfassendes Förderangebot für die strukturelle Entwicklung ländlich geprägter Dörfer und Gemeinden. Gefördert werden Projekte, die lebendige Ortskerne erhalten, zeitgemäßes Wohnen und Arbeiten ermöglichen, eine wohnortnahe Versorgung mit Waren und Dienstleistungen sichern sowie zukunftsfähige Arbeitsplätze schaffen. Ziel des Jahresprogramms 2026 ist es, Impulse zur innerörtlichen Entwicklung und Aktivierung der Ortskerne zu setzen und dabei auch den Klimaschutz zu berücksichtigen. Daher wird die Nutzung vorhandener Bausubstanz besonders gefördert.


Neubauprojekte in den Förderschwerpunkten Wohnen/Innenentwicklung, Arbeiten und Gemeinschaftseinrichtungen sind nur förderfähig, sofern die Tragwerkskonstruktion überwiegend aus einem CO2-speichernden Material (in der Regel ist dies der Baustoff Holz) besteht.
Zuwendungsempfänger können neben den Kommunen beispielsweise auch Vereine, Unternehmen und Privatpersonen sein.

Wo liegen die Förderschwerpunkte?
Im Förderschwerpunkt Grundversorgung steht die Sicherung der örtlichen Grundversorgung mit Waren und Dienstleistungen des täglichen bis wöchentlichen Bedarfs im Vordergrund. Gefördert werden unter anderem Dorfgasthäuser, Dorfläden, Metzgereien und Bäckereien. Zur Grundversorgung können auch Arztpraxen, Apotheken und andere Dienstleistungen im Gesundheitsbereich gehören. Investitionen von Kleinstunternehmen der Grundversorgung und für Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen können mit einem Fördersatz von bis zu 30 % (ggf. 35 % bei zusätzlichem CO2-Speicherzuschlag) gefördert werden.

Im Förderschwerpunkt Wohnen/Innenentwicklung werden die Erhaltung und Stärkung der Ortskerne insbesondere durch Umnutzung vorhandener Bausubstanz, Maßnahmen zur Erreichung zeitgemäßer Wohnverhältnisse (umfassende Modernisierungen), Verbesserung des Wohnumfeldes, Entflechtung unverträglicher Gemengelagen sowie die Neuordnung mit Baureifmachung von Grundstücken gefördert. Der Neubau von Einfamilienhäusern ist nicht förderfähig. Bei eigengenutzten wohnraumbezogenen Projekten liegt der Regelfördersatz bei 30 %. Der Höchstbetrag pro Wohneinheit beträgt bei Modernisierungen, Umbauten und Aufstockungen max. 50.000 €, bei Umnutzungen bis zu 60.000 €. Der Neubau von eigengenutzten Wohneinheiten in Mehrfamilienhäusern wird mit bis zu 30.000 € pro eigengenutzter Wohneinheit gefördert. Für den Förderschwerpunkt Wohnen/Innenentwicklung wird etwa die Hälfte der im Jahresprogramm 2026 zur Verfügung stehenden Mittel eingesetzt. Auch in den an den Ortskern angrenzenden Baugebieten (bis zur Erschließung in den 70er-Jahren) ist die Förderung möglich. Hier ist vorab eine Überprüfung erforderlich, ob das Vorhaben nicht in einem Sanierungsgebiet liegt.

Im Förderschwerpunkt Arbeiten werden vorrangig Projekte von kleinen und mittleren Unternehmen (mit bis zu 100 Mitarbeitern) unterstützt, die zum Erhalt der dezentralen Wirtschaftsstruktur sowie zur Sicherung und Schaffung von zukunftsfähigen Arbeitsplätzen beitragen. Zudem werden Vorhaben gefördert, die zur Umnutzung oder Weiterentwicklung vorhandener Bausubstanz beitragen. Auch die Verlagerung von Unternehmen bei störender Nutzungsmischungen im Ortskern ist ein wichtiges Förderziel. Unternehmensinvestitionen können mit einem Fördersatz von bis zu 15 % gefördert werden.

CO2-Speicherzuschlag
Wer bei Projekten überwiegend ressourcenschonende, CO2 bindende Baustoffe im Tragwerk wie z.B. Holz einsetzt, kann einen Förderzuschlag von 5 % auf den Regelfördersatz und eine erhöhte Maximalförderung bekommen, sofern dies nach beihilferechtlichen Bestimmungen der EU möglich ist.

Antragsverfahren – Antragstellung bis 30.09.
Anträge auf Aufnahme in das Förderprogramm können ausschließlich von den Städten/Gemeinden gestellt werden, die im ländlichen Raum nach LEP 2002 liegen oder deren ländliche Prägung festgestellt wurde. Diese Aufnahmeanträge enthalten die von der Gemeinde positiv bewerteten privaten Projekte.

Daher ist es notwendig, dass die Unterlagen zu den privaten Projekten bis spätestens 19.09.2025 bei der Gemeinde Helmstadt-Bargen vorliegen.

Sollten Sie ein Projekt planen, für das eine Förderung in Frage kommen könnte, so wenden Sie sich an Herrn Joachim Weschbach, Tel. 07263-912015, E-Mail: joachim.weschbach@helmstadt-bargen.de, um die erforderlichen Unterlagen abzustimmen oder auch direkt an die Stabsstelle Wirtschaftsförderung, b.schaeuble@rhein-neckar-kreis.de, Telefon 06221/ 522-2501.

Das MLR entscheidet im Frühjahr 2026 über die Aufnahme in das ELR. Es können nur Projekte zur Förderung vorgeschlagen werden, die vor der Programmentscheidung nicht begonnen sind. Nach erfolgter Aufnahme ist das Vorhaben grundsätzlich noch im Jahre 2026 zu beginnen.

Weitere Informationen über die Fördervorrausetzungen, die Förderhöhe und das Verfahren zur Antragstellung finden Sie unter https://mlr.baden-wuerttemberg.de/de/unsere-themen/laendlicher-raum/foerderung/elr/ oder unter https://rp.baden-wuerttemberg.de/themen/land/elr/seiten/elr-antragstellung/

Helmstadt-Bargen, 06.06.2025

KLiBA-Energieberatung Meldung vom 18. Juni 2025

Die nächste KLiBA-Beratung im Rathaus Helmstadt-Bargen, Rabanstraße 14, findet am Mittwoch, den 16.07.2025 von 14:00 bis 16:00 Uhr statt.
Einen Termin können Sie unter Tel. 06221/998750 oder E-Mail: info@kliba-heidelberg.de vereinbaren.
Nutzen Sie diese kostenfreie Serviceleistung Ihrer Kommune!
Bitte beachten Sie, dass aus organisatorischen Gründen nur Beratungen berücksichtigt werden können, die bis 16:00 Uhr des Vortages angemeldet wurden. Sollte bis 16:00 Uhr des Vortages keine Anmeldung vorliegen, wird die Energieberatung im Rathaus nicht stattfinden.

Hundelärm während Ruhezeiten Meldung vom 09. Mai 2025

Hundehalter haben dafür zu sorgen, dass ihre Tiere nicht zu den Ruhezeiten bellen.
Diese sind nachmittags zwischen 12:00 und 14:00 Uhr, sowie die Nachtruhe zwischen 22:00 und 07:00 Uhr.
Darüber hinaus gilt Hundegebell als Ruhestörung, wenn ein Hund mehr als zehn Minuten ununterbrochen bellt und die Lärmbelästigung durch den Hund insgesamt 30 Minuten am Tag überschreitet.
Bei Beschwerden ist daher, wenn möglich, von den Beschwerdeführern eine entsprechende Dokumentation beizufügen.
Die Ortspolizeibehörden können unnötige und unzumutbare Lärmbelästigungen im Einzelfall als Ordnungswidrigkeit mit Bußgeld von bis zu 5.000 Euro ahnden.

Spende der Volksband Neckartal Stiftung - Waldsofas Meldung vom 15. Mai 2025

Dank einer großzügigen Spende der Volksbank Neckartal Stiftung erfreuen sich Spaziergänger/ Wanderer und Radfahrer nun über die neuen Waldsofas. Aufgestellt wurden die Waldsofas durch die Mitarbeiter des Bauhofs in Helmstadt im Gebiet „Einsiedel“ und bei den Pavillons in Bargen und Flinsbach. Die Sitzgelegenheiten laden dazu ein, bewusst die Natur zu genießen und eine Pause einzulegen.  Die Standorte wurden so gewählt, dass sie eine schöne Aussicht bieten. Wir freuen uns über diese Bereicherung und bedanken uns herzlich bei der Volksbank Neckartal Stiftung.

Wechsel des Bezirksschonsteinfegers Meldung vom 07. Mai 2025

Schornsteinfegermeister Klaus Bähr ist Ende April nach langen Dienstjahren in den Ruhestand gegangen. Wir bedanken und bei Herrn Bähr für seine vertrauenswürdige Arbeit und seinen Einsatz.
Wir heißen seinen Nachfolger Herrn Andreas Gebert für den Bezirk Rhein-Neckar-Kreis Nr. 19 herzlich Willkommen. Der Bezirk umfasst Teile der Städte Neckarbischofsheim und Waibstadt sowie Teile der Gemeinden Helmstadt-Bargen und Hüffenhardt. Erreichbar ist Herr Gebert unter Tel. 07135-7188772 oder schornsteinfeger@info-gebert.de erreichbar.