Aktuelles

Neues aus dem Gemeinderat Meldung vom 19. September 2023

Volles Haus bei der ersten Gemeinderatssitzung nach der Sommerpause am Montag, den 18.09.2023, an welcher über vierzig Zuhörerinnen und Zuhörer teilnahmen. Auf der Tagesordnung standen unter anderem der Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan „Äußere Krautgärten“, welcher durch Stadtplanerin Frau Schnurpfeil von der MVV Regioplan nochmals ausführlich vorgestellt wurde. Anschließend wurden durch Herrn Schuster vom Büro Willaredt Maßnahmen für Kanalsanierungen im Ortsteil Helmstadt mit einer Auftragssumme von ca. 160.000 € vorgestellt, um die massivsten Schäden im Kanalnetz zu beheben.Der Gemeinderat legte nach Diskussion den Standort für neue Container zur Unterbringung von Obdachlosen und Flüchtlingen auf dem Schotterplatz vor dem neuen Bauhof fest. Auch wurde beschlossen einen neu entstandenen Bauplatz im Erlenweg (Baugebiet „Kleines Dörfle“) im Höchstpreisverfahren zu vermarkten.  Zudem konnte durch Rechnungsamtsleiters Jochen Leinberger der erste Jahresabschluss, der im Rahmen des neuen Rechnungswesens durchgeführt wurde, vorgstellt werden. Insgesamt wurden drei Baugesuchen beraten. Das gemeindliche Einvernehmen wurde beim Umbau eines Einfamilienhauses mit Neubau eines Wintergartens und eines Carports in der Kälbertshäuser Straße erteilt. Die Umnutzung eines Malerbetriebs zu einer Fahrzeugaufbereitung in der Siedlung Vier Morgen wurde durch den Gemeinderat abgelehnt. Ein Bauantrag zur Errichtung eines Einfamilienhauses in der Jägersmühle wurde auf die nächste Sitzung vertagt.Aus der Bevölkerung kamen viele Anfragen u.a. zum Thema der Kanalsanierung und deren Auswirkungen auf die Erntetransporte, zur Parkplatzsituation rund um den Sportplatz und zur besseren Beleuchtung des Weges zum Penny.Der Gemeinderat machte u.a. auf einen umgefallenen Baum im Schwarzbach aufmerksam, regte Verbesserungen am Radweg nach Reichartshausen an und bat um eine Überprüfung von Gewerbeflächen durch das Umweltamt des Landkreises.

Herbstempfang der Gemeinde Meldung vom 18. September 2023

Auch in diesem Jahr möchte die Gemeinde ihren beliebten Herbstempfang mit Ehrungen verdienter Bürgerinnen und Bürgern durchführen. Die Gemeinde würde sich sehr geehrt fühlen, wenn Sie an diesem Abend unser Gast sind. Am Freitag, den 13.10.2023 öffnen sich abends wieder die Türen der Schwarzbachhalle und die Gemeinde lädt um 19:00 Uhr zum geselligen Abend mit Essen und Trinken, Musik, Blick auf das vergangene Jahr, Ausblick auf die großen anstehenden Herausforderungen und Ehrungen verdienter Bürgerinnen und Bürger ein.
Wenn Sie liebe BürgerInnen/Vereinsvorstände eine außergewöhnliche Persönlichkeit kennen, die aufgrund ihrer Leistungen von der Gemeinde geehrt werden soll, dann melden Sie diese Person und den Grund der Ehrung unter gv-post@helmstadt-bargen.de an.
Melden Sie bitte auch, wie viele Vereinsmitglieder aus Ihren Reihen an dem Herbstempfang teilnehmen.
Ihr Bürgermeister
Wolfgang Jürriens

Obstbaumpflanzaktion 2023 Meldung vom 14. August 2023

In diesem Jahr besteht wieder die Möglichkeit sich an einer Sammelbestellung von Obstbäumen zu beteiligen. Die Bäume werden im Lebensraum Garten bei der Fa. Müller in Mauer beschafft.  Ansprechpartner ist Herr Walter Zota, erreichbar unter: wzota@t-online.de oder unter Tel. 0151 688 46 337, gerne auch per Whats App. Unterstützt wird die Aktion von der Gemeinde Helmstadt-Bargen. Durch die Bestellung über die Gemeinde können die Bäume zu einem günstigen Preis abgegeben werden. 
Preisinfo zum jetzigen Zeitpunkt :  26 - 30  Euro je Baum (Hochstamm oder Halbstamm)
Bitte frühzeitig melden, da sonst viele Sorten nicht mehr verfügbar sind (spätestens bis 6.10.2023).
Die Sortenliste ist bei der Fa. Müller unter https://www.meinlebensraum.com erhältlich (meinlebensraumgartensortenliste).

Sperrung der Grillstellen im Wald aufgehoben Meldung vom 01. August 2023

Bereits im Juni mussten dieses Jahr die Grillstellen in den Wäldern des Rhein-Neckar-Kreises aufgrund der hohen Waldbrandgefahr gesperrt werden. Hohe Lufttemperaturen verbunden mit einer ungewöhnlich schnellen Abtrocknung der Böden hatten die Maßnahme unausweichlich gemacht, zwischenzeitlich lag der Waldbrandgefahrenindex des Deutschen Wetterdienstes für die Region auf der höchsten Stufe 5.
 
Durch die Regenfälle der letzten Tage und die deutlich zurückgegangenen Temperaturen hat sich die Situation nun aber so weit entspannt, dass das Nutzungsverbot wieder aufgehoben werden kann.
Ab dem 1. August können die ausgewiesenen und zugelassenen Feuerstellen im Wald also wieder wie gewohnt genutzt werden. „Ein paar einzelne Regenschauer reichen meist nicht aus, um die Waldbrandgefahr zu bannen. Nun hat es aber in weiten Teilen des Rhein-Neckar-Kreises ausgiebig geregnet, und die Wetterprognose für die nächsten Tage ist aus Sicht des Waldes weiterhin günstig – also vergleichsweise kühl mit Niederschlägen“, fasst Manfred Robens, Leiter des Kreisforstamtes, die aktuelle Lage zusammen. „Natürlich behalten wir aber die Waldbrandgefahr bis zum Ende des Sommers im Blick. Falls erforderlich kann die Sperrung der Grillstellen kurzfristig wieder in Kraft gesetzt werden“, ergänzt Robens.
 
Das Kreisforstamt weist darauf hin, dass unabhängig von der aktuellen Waldbrandgefahr grundsätzlich das Rauchen im Wald verboten ist, und zwar in der Zeit vom 1. März bis zum 31. Oktober.
 
Die entsprechende Aufhebung der Allgemeinverfügung zur Sperrung der Grillstellen ist auf der Kreis-Homepage unter www.rhein-neckar-kreis.de/bekanntmachung abrufbar.
 
Wir bedanken uns für die Veröffentlichung.
 

Härtefallhilfen für Privathaushalte Meldung vom 11. Mai 2023

Private Haushalte, die mit Öl und anderen nicht leitungsgebundenen Energieträgern heizen, können ab Montag, 8. Mai, bis Freitag, 20. Oktober 2023, rückwirkend für das Jahr 2022 einen Antrag auf Härtefallhilfen des Bundes stellen. Dies soll Haushalte von besonders starken Preissteigerungen bei Heizöl, Flüssiggas, Holzpellets, Holzhackschnitzeln, Holzbriketts, Scheitholz und Kohle beziehungsweise Koks entlasten. Die Hilfe kann über ein Online-Portal beantragt werden. Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zur Antragstellung. Antrag Brennstoffhilfe Sie haben Fragen zum Thema Härtefallhilfen für Privathaushalte? Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind von Montag bis Freitag zwischen 9 und 17 Uhr für Sie erreichbar. Telefon-Hotline: 0711 126-1600 Über die Telefon-Hotline können auch Papieranträge angefordert werden. Allerdings verzögert sich bei Anträgen auf Papier die Auszahlung der Hilfen. Online eingereichte Anträge werden schneller bearbeitet, da bei diesen keine Zeit durch den Postweg, das Scannen von Dokumenten und das Übertragen von Daten ins System verloren geht. Papieranträge sollten nur in Ausnahmefällen gestellt werden, zum Beispiel, wenn kein Zugang zum Internet möglich ist. Die Härtefallhilfe ist vorgesehen für Privathaushalte, die vom 1. Januar 2022 bis 1. Dezember 2022 mindestens eine Verdoppelung ihrer Energiekosten hinnehmen mussten. Erstattet werden 80 Prozent der Mehrkosten, die über die Verdoppelung der Energiepreise hinausgehen. Basis der Berechnung ist ein bundesweiter Referenzpreis des jeweiligen Energieträgers im Jahr 2021. Welche Unterlagen werden für die Antragstellung benötigt? Antragssteller müssen im Regelfall folgende Nachweise vorlegen: • Rechnungen der gekauften Energieträger/Brennstoffe • Kontoauszüge oder andere Zahlungsnachweise für die Bezahlung der   Energieträger/Brennstoffe • Feuerstättenbescheid für die betreffende(n) Heizungsanlage(n) Privatpersonen müssen zudem ihre Identität durch ein Foto von sich selbst, auf dem sie ihr gültiges Ausweisdokument zeigen sowie Fotos von Vorder- und Rückseite des Dokuments bestätigen. Unternehmen, die für ihre Mieter Härtefallhilfen beantragen, müssen vor der Antragstellung eine Firmenakte anlegen. Link zur Firmenakte: serviceportal.hamburg.de/HamburgGateway/Service/Entry/AFM_FiAkte Informationen stehen auf der Internetseite des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft zur Verfügung. um.baden-wuerttemberg.de/de/energie/versorgungssicherheit/energieversorgung-in-deutschland/haertefallfonds-fuer-privathaushalte/faq-zu-haertefallhilfen-fuer-privathaushalte
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