
Bürgerservice
Auskunfts-Service-Ausweise (ASA)
Behördenwegweiser
Externe Organisationseinheit
Amt für Gewerbeaufsicht und Umweltschutz
Kontakt
Telefon 06221 522-2151
Fax 06221 522-92151
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit
Terminvereinbarung erforderlich.
Montag
07:30 Uhr
- 12:00 Uhr
Dienstag
07:30 Uhr
- 12:00 Uhr
Mittwoch
07:30 Uhr
- 17:00 Uhr
Donnerstag
07:30 Uhr
- 12:00 Uhr
Freitag
07:30 Uhr
- 12:00 Uhr
Leistungen
- Betrieb von Anlagen zur Anwendung nichtionisierender Strahlung am Menschen zu kosmetischen oder sonstigen nichtmedizinischen Zwecken anzeigen
- Betriebsbeauftragte für Abfall (Abfallbeauftragte) bestellen
- Betriebsbeauftragte für Immissionsschutz bestellen
- Einrichtung einer Baustelle vorankündigen
- Fachkraft für Arbeitssicherheit benennen
- Immissionsschutz - Errichtung und Betrieb einer genehmigungsbedürftigen Anlage nach BImSchG beantragen
- Immissionsschutz - Messbericht über Einzelmessungen von Luftschadstoffen bei Anlagen gemäß Genehmigungsbescheid einreichen
- Immissionsschutz - Messbericht über Einzelmessungen von Luftschadstoffen bei Anlagen mit Verwendung organischer Lösemittel nach 31. BImSchV einreichen
- Immissionsschutz - Messbericht über Einzelmessungen von Luftschadstoffen bei Anlagen zur biologischen Behandlung von Abfällen nach 30. BImSchV einreichen
- Immissionsschutz - Messbericht über Einzelmessungen von Luftschadstoffen bei Anlagen zur Feuerbestattung nach 27. BImSchV einreichen
- Immissionsschutz - Messbericht über Einzelmessungen von Luftschadstoffen bei mittelgroßen Feuerungsanlagen nach 44. BImSchV einreichen
- Immissionsschutz – Änderung einer genehmigungsbedürftigen Anlage nach BImSchG anzeigen
- Immissionsschutz – Messbericht über kontinuierliche Messungen von Luftschadstoffen bei Anlagen zur biologischen Behandlung von Abfällen nach 30. BImSchV einreichen
- Immissionsschutz – Messbericht über kontinuierliche Messungen von Luftschadstoffen bei Anlagen zur Feuerbestattung nach 27. BImSchV einreichen
- Immissionsschutz – Messbericht über kontinuierliche Messungen von Luftschadstoffen bei mittelgroßen Feuerungsanlagen nach 44. BImSchV einreichen
- Immissionsschutz – Messbericht über kontinuierliche Messungen von Luftschadstoffen bei sonstigen Anlagen einreichen
- Schall- oder Geruchsemissionen von Industrieanlagen - Beschwerde einreichen
- Sprengungen anzeigen
- Umgang mit Airbag- oder Gurtstraffereinheiten anzeigen
Formulare und Onlinedienste
- Anzeige von Sprengungen (DOC)
-
Erlaubnisfreier Umgang mit Airbag- und Gurtstraffereinheiten - Anzeige (DOC)
Sollte Ihre Stadt oder Landratsamt kein Formular anbieten, können Sie das vom Umweltministerium zur Verfügung gestellte Formular "Anzeige nach § 14 Sprengstoffgesetz - Erlaubnisfreier Umgang mit Airbag- und Gurtstraffereinheiten" verwenden.
- Vorankündigung der Einrichtung einer Baustelle
.jpg?f=%2Fpb%2Fsite%2FHelmstadt-Bargen%2Fget%2Fparams_E95903203%2F1737003%2FRathaus%2520Helmstadt%2520%25283%2529.jpg&w=1920&h=540&m=C)

