
🐕 Anmeldepflicht von Hunden
Wenn Sie einen Hund halten, sind Sie verpflichtet, diesen bei der Gemeinde anzumelden und Hundesteuer zu entrichten.
Die Anmeldung hat innerhalb eines Monats nach Anschaffung des Hundes oder nach Zuzug zu erfolgen. Sie kann persönlich, schriftlich oder online vorgenommen werden. Entsprechende Formulare sowie der Onlineantrag stehen auf der Internetseite der Gemeinde Helmstadt-Bargen zur Verfügung.
Wir bitten alle Hundehalter und Hundehalterinnen dieser Verpflichtung nachzukommen.
Bitte beachten Sie, dass eine unterlassene Anmeldung eine Ordnungswidrigkeit darstellt und entsprechend geahndet werden kann.
(Erstellt am 24. März 2026)
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