
Bürgerservice
Behördenwegweiser
Externe Organisationseinheit
Jagd- und Waffenbehörde
Öffentlicher Personennahverkehr
Straßenbahnhaltestelle: "Rohrbach/Süd"
Kontakt
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit
Terminvereinbarung erforderlich.
Montag
07:30 Uhr
- 12:00 Uhr
Dienstag
07:30 Uhr
- 12:00 Uhr
Mittwoch
07:30 Uhr
- 17:00 Uhr
Donnerstag
07:30 Uhr
- 12:00 Uhr
Freitag
07:30 Uhr
- 12:00 Uhr
Leistungen
- Befähigungsschein zum gewerbsmäßigen Umgang und Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen beantragen
- Erlaubnis zum gewerbsmäßigen Umgang und Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen beantragen
- Erlaubnis zum nicht gewerbsmäßigen Erwerb und Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen beantragen
- Erlaubnis zur Jagd im befriedeten Bezirk
- Europäischen Feuerwaffenpass beantragen
- Herstellung von Waffen - Erlaubnis beantragen
- Jagdschein - Änderung der Adresse beantragen
- Jagdschein - Ausstellung beantragen
- Jagdschein - Verlängerung beantragen
- Kleinen Waffenschein beantragen
- Waffenbesitzkarte beantragen
- Waffenbesitzkarte im Erbfall beantragen
- Waffenschein beantragen
Formulare und Onlinedienste
-
Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 7 des Sprengstoffgesetzes (PDF)
Sollte Ihre Stadt, Gemeinde oder Ihr Landratsamt kein Formular anbieten, können Sie das vom Umweltministerium zur Verfügung gestellte Formular "Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 7 des Sprengstoffgesetzes" und gegebenenfalls das dazugehörige "Beiblatt A" ausfüllen und persönlich bei der zuständigen Behörde abgeben. - Antragsformulare zum Jagdrecht
- Antragsformulare zum Waffenrecht
- Erteilung einer Erlaubnis nach § 27 des Sprengstoffgesetzes - Antrag und Anlage (PDF)