Härtefallhilfen für Privathaushalte

Antrag Brennstoffhilfe

Private Haushalte, die mit Öl und anderen nicht leitungsgebundenen Energieträgern heizen, können ab Montag, 8. Mai, bis Freitag, 20. Oktober 2023, rückwirkend für das Jahr 2022 einen Antrag auf Härtefallhilfen des Bundes stellen. Dies soll Haushalte von besonders starken Preissteigerungen bei Heizöl, Flüssiggas, Holzpellets, Holzhackschnitzeln, Holzbriketts, Scheitholz und Kohle beziehungsweise Koks entlasten. Die Hilfe kann über ein Online-Portal beantragt werden. Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zur Antragstellung.

Antrag Brennstoffhilfe

Sie haben Fragen zum Thema Härtefallhilfen für Privathaushalte? Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind von Montag bis Freitag zwischen 9 und 17 Uhr für Sie erreichbar. Telefon-Hotline: 0711 126-1600

Über die Telefon-Hotline können auch Papieranträge angefordert werden. Allerdings verzögert sich bei Anträgen auf Papier die Auszahlung der Hilfen. Online eingereichte Anträge werden schneller bearbeitet, da bei diesen keine Zeit durch den Postweg, das Scannen von Dokumenten und das Übertragen von Daten ins System verloren geht. Papieranträge sollten nur in Ausnahmefällen gestellt werden, zum Beispiel, wenn kein Zugang zum Internet möglich ist. Die Härtefallhilfe ist vorgesehen für Privathaushalte, die vom 1. Januar 2022 bis 1. Dezember 2022 mindestens eine Verdoppelung ihrer Energiekosten hinnehmen mussten. Erstattet werden 80 Prozent der Mehrkosten, die über die Verdoppelung der Energiepreise hinausgehen. Basis der Berechnung ist ein bundesweiter Referenzpreis des jeweiligen Energieträgers im Jahr 2021.

Welche Unterlagen werden für die Antragstellung benötigt?

Antragssteller müssen im Regelfall folgende Nachweise vorlegen:

• Rechnungen der gekauften Energieträger/Brennstoffe
• Kontoauszüge oder andere Zahlungsnachweise für die Bezahlung der
  Energieträger/Brennstoffe
• Feuerstättenbescheid für die betreffende(n) Heizungsanlage(n)

Privatpersonen müssen zudem ihre Identität durch ein Foto von sich selbst, auf dem sie ihr gültiges Ausweisdokument zeigen sowie Fotos von Vorder- und Rückseite des Dokuments bestätigen. Unternehmen, die für ihre Mieter Härtefallhilfen beantragen, müssen vor der Antragstellung eine Firmenakte anlegen. Link zur Firmenakte: serviceportal.hamburg.de/HamburgGateway/Service/Entry/AFM_FiAkte

Informationen stehen auf der Internetseite des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft zur Verfügung.
um.baden-wuerttemberg.de/de/energie/versorgungssicherheit/energieversorgung-in-deutschland/haertefallfonds-fuer-privathaushalte/faq-zu-haertefallhilfen-fuer-privathaushalte