Amtliche Bekanntmachung Helmstadt-Bargen:
Öffentliche Bekanntmachung
- Änderung des Bebauungsplans „Hofacker am Berg“, Gemarkung Bargen im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB -
Der Gemeinderat der Gemeinde Helmstadt-Bargen hat am 13. Februar 2012 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Bebauungsplan „Hofacker am Berg“ auf Gemarkung Bargen zu ändern und den Geltungsbereich um die Grundstücke Flst. Nr. 6569/3, 6569/4, 7685 sowie einer Teilfläche von Flst. Nr. 1024 (östlicher Grund-stücksteil) zu erweitern.
Die Änderung des Bebauungsplanes ergibt sich aus nachfolgend dargestelltem Kartenausschnitt.
Die Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes erfolgt nach § 13a BauGB in Verbindung mit § 13 Abs. 2 BauGB.
Maßgebend ist der Lageplan der Bebauungsplan-Änderung in der Fassung vom 13. Februar 2012.
1. Anlass zur Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes
Durch die Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes „Hofacker am Berg“ der Gemarkung Bargen soll erreicht werden, dass die Grundstücke beim Friedhof, Flst. Nr. 6569/3, 6569/4, 7685 und eine Teilfläche von Flst. Nr. 1024 einer beabsichtigten Bebauung zugeführt werden können.
2. Ziele und Zwecke der Planänderung
Durch die Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes „Hofacker am Berg“ sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Bebauung der betreffenden Grundstücke geschaffen werden.
Über die Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes soll eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt werden. Die allgemeinen Ziele und Zwecke der Bebauungsplanänderung und dessen Erweiterung soll dabei erläutert werden.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit (Bürgerbeteiligung) wird in Form einer Informa-tionsveranstaltung durchgeführt.
Die Bürgerbeteiligung findet am Mittwoch, dem 07. März 2012, um 17:00 Uhr in der Verwaltungsstelle Bargen, Hauptstraße 42, Bürgersaal 1. OG, statt.
Karten Bebauungsplan "Hofacker am Berg" mit Geltungsbereich:
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