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Gemeindeverwaltung
Helmstadt-Bargen
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74921 Helmstadt-Bargen
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Öffnungszeiten
Montag - Freitag:
8.00 - 12.00 Uhr
Dienstag und Donnerstag:
13.45 - 16.00 Uhr
Mittwoch:
13.45 - 17.00 Uhr
Statistik
Bevölkerungsfortschreibung Stand 31.12.2010: 3.706 Einwohner
Nähere Informationen zur Bevölkerungsfortschreibung und weitere statistische Daten finden Sie beim Statistischen Landesamt Baden Württemberg unter http://www.statistik-bw.de
Wahlen
Volksabstimmung S 21 - Kündigungsgesetz am 27. November 2011
Die Landesregierung hat am 28. September 2011 nach § 5 des Volksabstimmungsgesetzes den 27. November 2011 als Abstimmungstag für die Volksabstimmung über das S 21-Kündigungsgesetz bestimmt. Ausschließlicher Gegenstand der Volksabstimmung ist die vom Landtag abgelehnte Gesetzesvorlage der Landesregierung "Gesetz über die Ausübung von Kündigungsrechten bei den vertraglichen Vereinbarungen für das Bahnprojekt Stuttgart 21 (S 21-Kündigungsgesetz)". Die abstimmenden Bürgerinnen und Bürger des Landes treten dabei an die Stelle des Landtags.
Die Frage bei dieser Volksabstimmung lautet:
"Stimmen Sie der Gesetzesvorlage "Gesetz über die Ausübung von Kündigungsrechten bei den vertraglichen Vereinbarungen für das Bahnprojekt Stuttgart 21 (S 21-Kündigungsgesetz)" zu?"
Wie bei einer Landtagswahl ist stimmberechtigt,
wer Deutscher im Sinne von Artikel 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist,
am Abstimmungstag das 18. Lebensjahr vollendet hat,
seit mindestens drei Monaten seinen Hauptwohnsitz in Baden-Württemberg hat oder sich sonst gewöhnlich dort aufhält,
nicht vom Stimmrecht ausgeschlossen ist und
im Stimmberechtigtenverzeichnis seiner Heimatgemeinde (am Hauptwohnsitz) geführt wird.
Spätestens am 6. November 2011 erhalten die am 23. Oktober 2011 im Melderegister mit (Haupt-)Wohnsitz eingetragenen Stimmberechtigten von ihrer Gemeinde eine Stimmbenachrichtigung. Mit der Stimmbenachrichtigung wird auch der Text der Gesetzesvorlage, über die abgestimmt wird, versandt. Wer am 23. Oktober 2011 in seiner (Haupt-)Wohnsitzgemeinde nicht gemeldet ist und die anderen Voraussetzungen der Stimmberechtigung erfüllt, sollte sich umgegehend, spätestens aber am 4. November 2011, mit seiner (Haupt-)Wohnsitzgemeinde in Verbindung setzen, um die Eintragung ins Stimmberechtigtenverzeichnis zu klären.
Wer verhindert ist, am 27. November 2011 in seinem Abstimmungsraum abzustimmen, hat die Möglichkeit der Briefabstimmung. Der dafür erforderliche Antrag kann bei der (Haupt-)Wohnsitzgemeinde schriftlich, auch elektronisch, oder mündlich, aber nicht telefonisch gestellt werden. Er muss Familienname, Vorname, Geburtsdatum und die vollständige Wohnanschrift enthalten. Die Stimmbenachrichtigung enthält einen Antragsvordruck.
Über die Gesetzesvorlage wird mit "Ja" oder "Nein" abgestimmt. Mit "Enthaltung" kann nicht abgestimmt werden.
Das S 21-Kündigungsgesetz ist angenommen, wenn die Mehrheit der Abstimmenden – mindestens jedoch ein Drittel aller Stimmberechtigten (ca. 2,5 Millionen Stimmberechtigte) – mit "Ja" stimmt. Das S 21-Kündigungsgesetz ist abgelehnt, wenn die Mehrheit der Abstimmenden mit "Nein" stimmt. Das S 21-Kündigungsgesetz ist zudem abgelehnt, wenn zwar die Mehrheit der Abstimmenden mit "Ja" stimmt, diese Mehrheit jedoch aus weniger als einem Drittel aller Stimmberechtigten besteht.
Nach der Abstimmung stellt der Landesabstimmungsausschuss die Zahl der Stimmberechtigten, die Zahl der Personen, die tatsächlich abgestimmt haben, die Zahlen der abgegebenen gültigen und ungültigen Stimmen sowie der gültigen Ja-Stimmen und Nein-Stimmen fest. Zudem wird festgestellt, ob das zur Volksabstimmung gebrachte Gesetz nach der Landesverfassung die erforderliche Mehrheit erlangt hat.
Weitere Informationen finden Sie unter folgendem Link: Innenministerium Baden-Wuerttemberg: Volksabstimmung S 21 - Kündigungsgesetz
Abruf Wahlergebnis Helmstadt-Bargen am 27.11.2011
Landtagswahl 2011


